Beschluss:

 

Die Gemeinde Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

                    

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum 01. Juni bis 31. Juli 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.


Herr Bergmann verweist auf das Vorgehen und die Entscheidungen für die Vormonate.


Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)