Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Ostgartens des Schlossparkes Nordkirchen und, soweit erforderlich, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB.


Nachdem Herr Bergmann den Sachverhalt kurz vorgestellt hat, erklärt Herr Klaas auf Nachfrage von Herrn Seidel, dass das Verkehrsaufkommen im Rahmen der Machbarkeitsstudie untersucht wurde und ein großes Interesse an einem autoreduzierten Schlosspark bestehe. Daher könne es erforderlich werden, notwendige Stellplätze zusätzlich außerhalb des Schlossparkes anzulegen.

Herr Bergmann informiert darüber, dass es keine weiteren Interessenten gebe.


Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)