Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde hebt den Feststellungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ im Ortsteil Capelle vom 23.01.2020 auf.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt erneut die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich östlich des Ortsteiles Capelle mit der dazugehörigen Begründung sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, sowie aus der wiederholten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt erneut den Bebauungsplan „Wohr“ im Ortsteil Capelle einschließlich der Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, sowie aus der wiederholten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.


Herr Bergmann leitet ein und erklärt, dass das Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ in Capelle nun fast abgeschlossen sei. Nach dem hier zu fassenden Satzungsbeschluss könnte zeitnah mit den Kanalarbeiten und den Erschließungsarbeiten begonnen werden.

 

Herr Klaas führt aus, dass die Bezirksregierung Münster im Rahmen der Prüfung der Flächennutzungsplanänderung im Frühjahr 2020 einen Verfahrensfehler bei der einst durchgeführten öffentlichen Auslegung erkannt und bemängelt hat. Dies führte dann dazu, die öffentliche Auslegung der Verfahren jetzt im Mai und im Juni erneut durchzuführen. Im Rahmen der erneuten Offenlage sind seitens der Bürgerschaft und Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen mit Anregungen bzw. Bedenken eingegangen.

 

Nach Satzungsbeschluss werden der Bezirksregierung Münster die Unterlagen zur Prüfung vorgelegt.

Wir erhoffen uns, dass sehr zeitnah die Genehmigung zur Flächennutzungsplanänderung erteilt wird.

 

Seitens der Ratsmitglieder werden keine Nachfragen gestellt. Einzelne Ratsmitglieder wünschen sich aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum einen sehr kurzfristigen Beginn der Erschließungsarbeiten, damit die privaten Bauherren das Baukindergeld noch einfordern können.


Abstimmungsergebnis: 24:03:00 (J:N:E)