Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Der Ausschuss beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel und Fortbildungsakademie Nordkirchen“.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4. Abs. 1 BauGB durchgeführt wurde. Im Rahmen dieser Beteiligungen sind zahlreiche Stellungnahmen sowohl aus der Bürgerschaft als auch der Träger öffentlicher Belange eingegangen.

 

Herr Klaas geht auf die einzelnen Stellungnahmen ein und erklärt, inwiefern jede einzelne Anregung bzw. die Bedenken berücksichtigt werden sollte oder nicht. Insbesondere geht er auf die Stellungnahme des LWL Abteilung Denkmalpflege ein, die sich kritisch gegenüber der Achsverlängerung und dem Hotel als geplantem Endpunkt dieser Achse geäußert haben.

 

Herr Klaas schlägt hierzu vor, die „Achsverlängerung“ im Bebauungsplan herauszunehmen und eine andere Wegeführung festzusetzen. Des Weiteren wird seitens der Gemeinde zugesichert, dass eine entsprechende Wegeverbindung durch die beiden Waldflächen (nördlich und südlich der Schloßstraße) nicht geplant wird. Somit wäre ein wahrnehmbare Wegeverbindung nicht sichergestellt sein.

 

Herr Stierl für die SPD erklärt, dass über eine mögliche Achsverschiebung im Vorfeld mit dem LWL gesprochen werden sollte. Des Weiteren sollte sich die Verwaltung juristische Beratung einholen, was auf die Gemeinde zukommen könnte, wenn der LWL weiterhin bei seiner ablehnenden Stellungnahme bleibe.

 

Herr T. Quante für die CDU kritisiert die Stellungnahme und stellt fest, dass eine sichtbare Beziehung von Wegestrahl Richtung geplantem Hotel nicht ansatzweise vorhanden ist, geschweige denn eigentumsrechtlich durchsetzbar ist.

 

Auf die Frage von Frau Wellmann, ob ein städtebaulicher Vertrag bereits vorliegt, erklärt Herr Klaas, dass mit den Investoren derzeit über einen ersten Entwurf gesprochen werde und auf die Planung angepasst werde. Dieser Vertrag wird zwingender Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)