Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Ostgartens des Schlossparkes Nordkirchen und, soweit erforderlich, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB.

 

 


Herr Klaas erläutert, dass es zwei konkrete Vorschläge zur Folgenutzung des Hallenbades gibt. Beiden Varianten setzen voraus, dass die vorhandene Sondergebietsfläche „Fachhochschule für Finanzen“ auf Ebene des Flächennutzungsplanes geändert werde.

 

Die Verwaltung hat die zuständigen Behörden der Bezirksregierung Münster und des Kreises Coesfeld um Beratung zur richtigen Gebietsausweisung gebeten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer sinnvollen Folgenutzung in dem denkmalgeschützten Gebäude zu schaffen, sollte nun das Verfahren eingeleitet werden.

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)