Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde hebt den Feststellungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ im Ortsteil Capelle vom 23.01.2020 auf.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt erneut die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich östlich des Ortsteiles Capelle mit der dazugehörigen Begründung sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, sowie aus der wiederholten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt erneut den Bebauungsplan „Wohr“ im Ortsteil Capelle einschließlich der Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, sowie aus der wiederholten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt. Die Frist für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB läuft noch bis zum 22.06.2020. Bisher sind noch keine Anregungen, Bedenken oder Anfragen bei der Gemeinde eingegangen. Vorbehaltlich und vorberatend soll nun der Ausschuss bereits den Satzungsbeschluss fassen.

 

Sollten bis zur Ratssitzung am 25.06.2020 noch entsprechende Anregungen, Bedenken, etc. eingehen, würde der Rat im Vorfeld der Sitzung per Mail über diese informiert werden und entsprechende Abwägungsvorschläge der Verwaltung unterbreitet bekommen.

 

In der kommenden Ratssitzung am 25.06.2020 soll nun der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden. Sodann würden die Unterlagen erneut zur Genehmigung der Bezirksregierung Münster vorgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis: 13:00:02 (J:N:E)