Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

                    

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum 01. Juni bis 31. Juli 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

 

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass man zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage davon ausgehen musste, dass die Grundschulkinder im rollierenden System nur wenige Tage bis zu den Sommerferien zur Schule gehen würden. Dies habe sich zwar nun verändert und die Grundschulen würden ab dem 15. Juli in den Regelbetrieb gehen. Dennoch sei in einer Telefonkonferenz mit allen kreisangehörigen Kommunen vereinbart worden, dass die Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 analog zur Regelung im April und Mai 2020 ausgesetzt werden sollen.

 

Ob das Land sich auch für die Monate Juni und Juli zur Hälfte an den Einnahmeausfällen beteilige, sei momentan noch offen. (Anmerkung Schriftführerin: Inzwischen wurde mitgeteilt, dass sich das Land auch für die Monate Juni und Juli zur Hälfte an den Einnahmeausfällen beteiligt.)

 

Auf die Frage von Herrn Plenge, ob und wann die OGS den Regelbetrieb wieder aufnimmt, teilt Frau Kundt mit, dass es heute eine Absprache mit den Grundschulen und den Betreuungsangeboten gegeben habe. Diese würden wieder regulär angeboten.

 


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)