Sitzung: 07.05.2020 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage: 041/2020/1
Beschluss:
Zur Vorlage 041/2020:
Die der Einladung
als Anlage beigefügte und nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene
Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW
genehmigt:
Die Gemeinde
Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzung für die Inanspruchnahme von
-
Angeboten
gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und
Sekundarstufe I“
(BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum 1. bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Zur Vorlage
041/2020/01:
Die Gemeinde
Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzung für die Inanspruchnahme von
-
Angeboten
gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und
Sekundarstufe I“
(BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den
Zeitraum 1. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem
Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Herr Bergmann stellt die Dringlichkeitsentscheidung sowie den Sachverhalt vor und lässt über beide Vorlagen getrennt abstimmen.
Abstimmungsergebnis zur Vorlage 041/2020: 17:00:00 (J:N:E)
Abstimmungsergebnis zur Vorlage 041/2020/01: 17:00:00 (J:N:E)