Beschluss:

 

Zur Vorlage 041/2020:

 

Die der Einladung als Anlage beigefügte und nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Die Gemeinde Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

 

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“

(BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum 1. bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 

 

Zur Vorlage 041/2020/01:

 

Die Gemeinde Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

 

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“

(BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum 1. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 


Herr Bergmann stellt die Dringlichkeitsentscheidung sowie den Sachverhalt vor und lässt über beide Vorlagen getrennt abstimmen.


Abstimmungsergebnis zur Vorlage 041/2020: 17:00:00 (J:N:E)

 

Abstimmungsergebnis zur Vorlage 041/2020/01: 17:00:00 (J:N:E)