Herr Klaas berichtet über die öffentliche Auslegung der Unterlagen und die damit eingegangenen Anmerkungen der Behörden zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“.

Die IHK habe in dem Verfahren kritisiert, dass nicht ausreichend geprüft und begründet wurde ob ein zentralerer Standort möglich wäre. Außerdem seien die Auswirkungen auf die Geschäfte mit ähnlichem Sortiment und Dienstleistungen in den Nachbarorten nicht hinreichend berücksichtigt.

Die Immissionsschutzdienststelle des Kreises Coesfeld fordert eine andere Abstandsklasse für die künftig zulässigen Betriebe. Dieser Forderung soll entsprochen werden.

 

Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird in Bezug auf diese Punkte nachgebessert und die Planungsunterlagen erneut ausgelegt sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Aufgrund dieser Entwicklung wird kein Entschluss gefasst.