Beschluss:

 

1.     Der Rat der Gemeinde beschließt den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Südkirchen am Standort Cappenberger Straße nach den Planungen des Architekturbüros Hermann Schappmann, Ostbevern.

 

2.     Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“.


Herr Bergmann führt in den Sachverhalt ein und erläutert die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme. Er informiert darüber, dass die Maßnahme nach einer ersten groben Schätzung ca. 1,5 Mio. € koste und ggfls. zum Teil über eine Sonderförderung des Landes in Höhe von maximal 250.000 € finanziert werden könne. Hierzu soll ein Förderantrag gestellt werden.

Erste Pläne für den Umbau und die Bebauungsplanänderung werden von Herrn Klaas vorgestellt.

Auf Nachfrage erklärt Herr Bergmann, dass die Löschzugführer und die Wehrführung auch weiterhin an den Planungen für das Feuerwehrgerätehaus beteiligt werden.

 

Herr Lübbert kritisiert die konkrete Formulierung des Beschlussvorschlags Nr. 1 obwohl noch keine genauen Pläne vorlägen. Daraufhin erklärt Herr Bergmann, dass der Förderantrag schnellstmöglich gestellt werden soll und dafür konkrete Beschlüsse vorliegen müssen. Dies bedeutet nicht die Freigabe zum Bauen nach diesen Plänen.

 

Frau Spräner erklärt für ihre Fraktion, dass sie die Umbaupläne begrüßt und betont, dass die Unterstützung des Ehrenamts wichtig sei. Aus den genannten Gründen sehe sie eine Umwandlung des benachbarten Gewerbegeländes in ein reines Wohngebiet kritisch.

 

Auf Nachfrage von Herrn Cortner erklärt Herr Klaas, dass es Gespräche mit den weiteren Nachbarn gebe, sobald das in Auftrag gegebene Lärmgutachten vorliegt.

 


Abstimmungsergebnis: 17:00:00 (J:N:E)