Sitzung: 10.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 023/2020
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
legt in der Mai-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine überarbeitete
Hundesteuersatzung vor, in der die Steuerbefreiung für Hunde aus einem Tierheim
auf dem Kreisgebiet für bis zu drei Hunde eingearbeitet wird.
Der Antrag der SPD-Fraktion wird von Herrn Stierl erläutert.
Herr Tönning erklärt, dass es bereits einige Kommunen gebe, die eine entsprechende Befreiung in ihrer Satzung haben. Allerdings seien diese befristet auf zwei bis drei Jahre. Er vertrete die Auffassung, dass es zwingend notwendig sei, die Anzahl der zu befreienden Hunde zu begrenzen.
Es besteht Konsens, dass die Anzahl der Hunde auf drei begrenzt werden solle, allerdings solle die Befreiung unbegrenzt sein.
Herr Tönning schlägt vor, zur HFA-Sitzung im Mai eine überarbeitete Hundesteuersatzung zur Abstimmung vorzulegen.
Dies wird von allen begrüßt.
Abstimmungsergebnis: 17:00:00 (J:N:E)