Herr Klaas erklärt, dass es seitens der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ Anregungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ in Südkirchen gegeben hat, auf die die Verwaltung in der Sitzungsvorlage eingegangen ist. Hierüber gilt es zu beschließen.

 

Frau Spräner geht punktuell auf die Inhalte ein und untermauert die Forderungen nach einer Festsetzung von Gründächern im Baugebiet. Aus ihrer Sicht sei es wichtig, nicht nur Wünsche zu äußern, sondern die klimafreundlichen Festsetzungen auch konkret im Bebauungsplan festzuhalten. Die Forderung, max. 400 m² große Grundstücke zu vergeben, könne über den Kaufvertrag geregelt werden.

 

Herr T. Quante für die CDU befürwortet die Empfehlungen der Verwaltung, positive Anreize für den Klimaschutz zu schaffen. Man schlage vor, finanzielle Anreize für klimafreundliche Gebäude anzubieten. Sollten die Bauherren dies vertraglich zusichern, aber am Ende tatsächlich nicht einhalten, würden die Eigentümer eine Erstattung an die Gemeinde zu leisten haben.

 

Herr Bergmann erklärt, dass Nachlässe bzw. Erstattungen für Grundstücke schwierig seien, aufgrund der hohen Kosten für Grundstücksankauf der Gemeinde, der Planungskosten und der Erschließungskosten. Es werden seitens des Bundes und des Landes derzeit viele Anreize für klimafreundliches Bauen geschaffen. Die Gemeinde Nordkirchen sollte sich aus diesen Subventionen weitestgehend raushalten.

 

Herr Stierl für die SPD erklärt, dass sie den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung voll zustimmen kann. Über die Vergaberichtlinien sollte später ein Kriterium gefunden werden, den Klimaschutz auch direkt im Baugebiet zu unterstützen und zu fördern. Des Weiteren sollten Baugrundstücke nicht größer als 500 m² sein, um die unnötigen Flächenverbräuche zu minimieren und es sollte für Einzelhäuser und Doppelhaushälften die Begrenzung von max. 2 WE auf 3 WE erhöht werden.

 

Herr T. Quante ergänzt, dass eine Fläche zukünftig für einen möglichen Kindergarten vorgehalten werden sollte. In der Vergangenheit war der Weg zu einem Grundstück für einen Kindergarten immer mit großen Anstrengungen verbunden. Dem möchte man damit entgegenwirken.

 

Herr Steinhoff erklärt, dass vor dem Hintergrund des auslaufenden Baukindergeldes 2020 die Verfahren zur Änderung des FNP und Aufstellung des B-Planes nicht unnötig verzögert werden sollten. Die hier vorgelegten Anregungen und Bedenken könnten größtenteils im Grundstücksvertrag geregelt werden.

 

Herr Lübbert lässt über die folgenden Abwägungsempfehlungen abstimmen:

 

Beschlussvorschläge:

1)     Es sollen 1,5 Stellplätze je Wohneinheit für das gesamte Baugebiet gelten.

 

Abstimmungsergebnis: 14:02:00 (J:N:E)

 

 

2)     Die maximal zulässige Anzahl an Wohneinheiten soll aufgehoben werden.


Abstimmungsergebnis: 02:14:00 (J:N:E)

 

 

3)     Es sollen für Einzelhäuser und Doppelhaushälfte jeweils max. 3 WE möglich sein.

 

Abstimmungsergebnis: 10:06:00 (J:N:E)