Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich östlich des Ortsteiles Capelle mit der dazugehörigen Begründung sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Wohr“ im Ortsteil Capelle einschließlich der Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 


Herr Klaas erläutert ausführlich den Sachverhalt.

 

Frau Spräner stellt fest, dass der Bebauungsplanentwurf aus der öffentlichen Auslegung keine Festsetzung über die Verpflichtung zur Schaffung eines Gründaches beinhalte, so wie es der Lippeverband in seinen Stellungnahmen wünsche. Alles in allem sehe der Bebauungsplanentwurf nur wenige Festsetzungen zum Klimaschutz vor.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Verwaltung nicht die Meinung vertrete, den zukünftigen Eigentümern und Bauherren bpsw. „das Gründach“ vorzuschreiben. Gleichwohl verbietet es der Bebauungsplan nicht, Gründächer auf freiwilliger Basis anzulegen.

 

Herr Stierl erklärt, dass durch die hohen Forderungen „der Grünen“ die gemeindliche Planungshoheit stark eingeschränkt werde. Es sei richtig, Forderungen nach Klimaschutz auch in einem Baugebiet festzusetzen, aber nicht so, dass zukünftige Bauherren hiervon abgeschreckt werden. Die SPD unterstütze die gemeindliche Planung in vollem Umfang. Der große Widerstand am Anfang des Verfahrens habe sich inzwischen gelegt. Viele Bürgerinnen und Bürger sind froh, dass Capelle weiter wachsen kann.

 

Herr Stierl fordert, die Eiche aufgrund des in letzten Jahren stark aufkommenden Eichenprozessionsspinners von der Pflanzliste zu streichen.

 

Herr Klaas entgegnet, dass viele Baumarten in den letzten Jahrzehnten zeitweise Probleme bereitet haben. So gab es in den vergangenen Jahren bereits auch ein Eschensterben oder das Austrocknen der Birke. Die Verwaltung hält es für sinnvoll, für zeitweise auftretende Phänomene nicht ganze Baumarten von der Pflanzliste zu streichen. Darüber hinaus könnte die erneute Änderung des B-Planes dazu führen, die gesamten Unterlagen erneut offen zu legen nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung sagt aber zu, bei der Gestaltung der Straßen und Grünflächen in dem Baugebiet keine Eichen zu setzen.

 

Herr T. Quante stimmt Frau Spräner in der Aussage zu, dass mehr für den Klimaschutz auch in unseren Baugebieten getan werden muss. Es sollten aus Sicht der CDU den Bauherren finanzielle Anreize geboten werden, ökologischer und energieeffizienter zu bauen. Es könnte denkbar sein, dass der Wille, ein klimafreundliches Haus zu errichten, zu mehr Punkten im Vergabeverfahren führt.

 

Frau Wellmann pflichtet bei, dass die Gemeinde aufgefordert sei, neue Vergaberichtlinien unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes und der Familienfreundlichkeit aufzustellen.

 


Abstimmungsergebnis: 14:02:00 (J:N:E)