Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 08, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt, das Wahlgebiet in die vierzehn entsprechend der der Einladung beigefügten Anlage ersichtlichen Wahlbezirke einzuteilen.

 


Herr Klaas leitet in das Thema ein und fasst kurz die Schwierigkeiten bei der Einteilung der Wahlbezirke zusammen.

 

Herr Tönning ergänzt die Erläuterungen zur Einteilung wie folgt.

Das Gemeindegebiet wird in 14 Wahlbezirke aufgeteilt. Als Bezugsgröße für die Wahlbezirkseinteilung ist lt. Erlass des Landeswahlleiters auf deutsche Einwohner und Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit zum Stichtag 30.04.2019 abzustellen.

Bisher durfte die Anzahl der maßgebenden Einwohner nach dem KWahlG die durchschnittliche Einwohnerzahl der Bezirke nicht um mehr als 25 % über- oder unterschreiten um eine möglichst gleichmäßige Gewichtung aller Wählerstimmen zu erreichen.

In einem aktuellen Urteil hat der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW die generelle Abweichung von 25 % als verfassungsmäßig bedenklich bezeichnet. Eine Abweichung von bis zu 15 % wird als unproblematisch angesehen.

Nach diesen Ausführungen wurden die Wahlbezirke eingeteilt und die Sitzungsvorlage gefertigt.

 

Seit der Vorlagenerstellung sind neue Erläuterungen des Landeswahlleiters zur Einteilung des Wahlbezirks veröffentlicht worden.

Demnach sind zunächst die prozentuale Abweichung der Einwohnerzahl (Deutsche- und EU-Bürger) von der durchschnittlichen Einwohnerzahl sowie die Zahl der Wahlberechtigten je Wahlbezirk zu ermitteln. Weiter sind relevante Änderungen der Einwohner- oder Wahlberechtigenzahlen seit dem Stichtag bis zum Wahltag bei der Einteilung zu berücksichtigen. Für das Gemeindegebiet ergibt diese Überprüfung, dass in einigen Wahlbezirken zwar die Einwohnerzahl über 15 % abweicht, jedoch die Wahlberechtigtenzahl unter 15 % Abweichung liegt. Laut des Landeswahlleiters ist bei dieser Fallgestaltung keine Neueinteilung erforderlich, da der Verfassungsgerichtshof letztlich auf die Wahlberechtigtenzahl abgestellt hat.

 

Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in der Tischvorlage, die ebenfalls Anlage dieses Protokolls ist, dargestellt.

 

Im Anschluss an die Erläuterungen von Herrn Tönning werden verschiedene Rückfragen der Ausschussmitglieder zur Anzahl der Wahlbezirke und der aktuellen Einwohnerzahl beantwortet.

 

Frau Kammert informiert darüber, dass aufgrund neuer Wohngebiete die Straßenzuteilung zu den einzelnen Wahlbezirken geändert wurde. Dabei wurden räumliche Zusammenhänge beachtet. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, sich Katasterkarten mit der genauen Straßenzuteilung im Rathaus abzuholen.


Abstimmungsergebnis: 08:00:00 (J:N:E)