Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 01, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Verfahren zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 des BauGB die öffentliche Auslegung der Unterlagen durchzuführen.

 

 


Herr Klaas erklärt den Sachverhalt.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB hat es am 18.04.2012 ein Gespräch zwischen der Nachbarschaft „Berger“, dem interessierten Schreinereibetrieb und der Verwaltung gegeben.

 

Herr Klaas betont, dass eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB bebauten Bereichen im Außenbereich diene, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden sei. Zusätzlich könne die Satzung auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.

 

Herr T. Quante erklärt für die CDU-Fraktion, dass man sich über das Interesse eines Schreinereibetriebes, in das ehemalige Betriebsgelände der Fa. Voss zu wechseln, freue. Um dies zu realisieren, sei die Aufstellung dieser Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 unbedingt notwendig.

 

Herr Tegeler teilt diese Mehrheitsmeinung im Namen der Gruppe Nordkirchen. Es sei ökologisch und ökonomisch eine sinnvolle Lösung. Des Weiteren seien die Gewerbesteuereinnahmen und das Arbeitsplatzangebot durch einen Betrieb nicht unerheblich.

 

 


Abstimmungsergebnis: 12:01:01 (J:N:E)