Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 07, Nein: 06, Enthaltungen: 01

Beschluss

 

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt beschließt, das 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ einzustellen.

 


Herr Klaas erläutert anhand des aktuellen Bebauungsplanes die Änderungswünsche der Antragssteller. Seit 1998 besitze der aktuelle Bebauungsplan „Düsterkammer“ Bestandskraft. Die Grundstückseigentümer können aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes jederzeit bauen. Vorgesehen seien eingeschossige Gebäude mit maximal 9,00 Meter Firsthöhe.

 

Herr Tegeler weist darauf hin, dass bereits bei der Beschlussfassung zu der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Düsterkammer“ die Gruppe unterschiedlicher Auffassung bei der Frage nach der Notwendigkeit eines Bebauungsplanes an dieser Stelle war.

 

Die Bedenken und Anregungen der Anwohner teile man nicht uneingeschränkt. Eine typische münsterländische Bebauung gebe es im Ortskern Nordkirchen nicht.

 

Herr Tegeler spricht sich grundsätzlich für eine eingeschränkte Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ unter folgenden Bedingungen aus. Die eingeschossige Bauweise bleibe erhalten und es dürfen nur Sattel- bzw. Walmdächer zugelassen werden.

 

Herr Bogade schließt sich insgesamt den Bedenken der Anwohner des betroffenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ an. 

 

Herr T. Quante erklärt, dass die CDU-Fraktion sich die Einwände der Bürger sehr genau angehört habe. Wenn die von Herrn Tegeler geforderten Einschränkungen so umgesetzt werden sollten, stelle man sich die Frage, welche Änderungswünsche von den Antragsstellern noch im Änderungsverfahren enthalten seien. Eine solche Änderung des Bebauungsplanes sei auch mit Planungskosten verbunden und mit dem beschränkten Inhalt nicht mehr sinnvoll.

 

Es werden verschiedene Beiträge zur Fassadengestaltung geäußert.

 

Herr Geiser stellt den Antrag, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ einzustellen.

 

Herr Rath erklärt, dass sich kein Änderungswunsch der Antragssteller im aktuellen Änderungsvorschlag der Sitzungsvorlage wiederfinde. Hier könne man doch nicht erwarten, dass die Planungskosten, obwohl nicht ein einziger Änderungswunsch berücksichtigt werde, von den Antragsstellern übernommen werden.

 

Herr Klaas stellt klar, dass zu diesem Zeitpunkt nicht über die Planungskosten zu diskutieren sei. Es müsse nun in den politischen Gremien entschieden werden, ob die Verwaltung im Änderungsverfahren die Träger öffentlicher Belange beteiligen solle oder nicht.

 

Herr C. Quante lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: 07:06:01 (J:N:E)