Sitzung: 28.02.2012 Rat der Gemeinde Nordkirchen
9.1
DSL in
Capelle
Auf den Hinweis von Herrn Lunemann, dass es im Ortsteil Capelle immer noch
Probleme mit der DSL-Versorgung gebe, antwortet Herr Bergmann, dass es
tatsächlich immer noch nicht vollständig funktioniere und er daher den
Landtagsabgeordneten Stinka um Hilfe bitten werde.
9.2
Parkplatzsituation
am Hallenbad
Herr Scheuer weist auf die unglückliche Parkplatzsituation am Hallenbad hin und
fragt, ob zusätzlich Behindertenparkplätze angeboten werden könnten.
Herrn Bergmann sicher zu, dass mit dem Grundstückseigentümer, der FHF, nach
einer einvernehmlichen Lösung gesucht werde.
9.3
Hallenbad
Herr Wacker und Frau Falke weisen darauf hin, dass die Sauberkeit des Bades und
auch des Badewassers insgesamt zu wünschen übrig lasse.
Herr Stiens ergänzt den Sachverhalt dahingehend, dass er eine Eiszapfenbildung
an den Fenstern festgestellt habe, die womöglich auf Dachundichtigkeiten
hinweisen würden.
Herr Bergmann sagt zu, dass der Sachverhalt mit den Betreibern besprochen wird.
9.4
Schulanmeldeverfahren
an der Johann-Conrad-Schlaun-Schule
Herr Geiser fragt nach den aktuellen Anmeldezahlen, auch an den Grundschulen.
Die vorläufigen Aufnahmezahlen wurden
mittlerweile per Mail an alle Ratsmitglieder versandt und werden im Ausschuss
für Familie, Schule und Sport detailliert vorgestellt.
9.5
Schlösserachse
Herr Stiens fragt nach dem aktuellen Stand des Projektes.
Herr Klaas berichtet über mehrere wichtige Teilpunkte, die teilweise realisiert
und teilweise noch in Planung sind. Er lädt alle Ratsmitglieder dazu ein, die
Schlösserachse demnächst mit einer Fuß- bzw. Radrunde zu besichtigen.
9.6
Zufahrt
Aspastraße
Herr Tepper berichtet, dass auf der Aspastraße Lkw-Auflieger die
Verkehrssicherheit gefährden würden, insbesondere nachts, da sie nicht
beleuchtet seien. Der Standort sei direkt 20 - 30 m hinter der Einfahrt.
Herr Klaas weist darauf hin, dass es sich um ein Gewerbegebiet handele und
daher bisher noch nicht über ein Halteverbot nachgedacht worden sei.
Herr Bergmann ergänzt, dass diese Fahrzeuge dann bei einem entsprechenden
Halteverbot an anderer Stelle abgesellt würden, die gegebenenfalls noch
gefährlicher wäre als ein Standort im Gewerbegebiet.