9.1          Zaunanlage am Dorfbrunnen Südkirchen

Herr T. Quante fragt nach dem aktuellen Sachstand zur Zaunanlage am Dorfbrunnen in Südkirchen.

Herr Klaas erklärt, dass der Kreis Coesfeld als Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet worden sei. Einfriedungen seien grundsätzlich bis 1 Meter im Vorgarten zulässig. Diese Zaunanlage sei aber deutlich höher. Da sie aus Sicht der Verwaltung aber auch ortsverschandelnde Wirkung habe, sei der Kreis gebeten worden, die vollständige Beseitigung zu verfügen.


9.2          Altkleidercontainer in Südkirchen

Herr T. Quante weist darauf hin, dass der aktuelle Standort des Altkleidercontainers ungünstig sei.

Herr Bergmann erklärt, dass der Container dort mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung aufgestellt worden sei. Mit den Erträgen aus der Sammlung würde die Jugendarbeit in Südkirchen finanziell unterstützt.


9.3          LKW auf dem Marktplatz in Südkirchen

Herr T. Quante erklärt, dass in den letzten Wochen des Öfteren ein großer LKW auf dem Marktplatz abgestellt werde. Er fragt nach, ob es hier rechtliche Grundlagen gebe, dies dem Besitzer des Autos zu verbieten.

Herr Bergmann erklärt, dass das Parken von KFZ oder LKW an ausgewiesenen und geeigneten Parkflächen möglich sei. Dies gelte auch für den Marktplatz. Er regt an, das Gespräch mit dem Besitzer des LKWs zu suchen.