Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Capelle und die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Capelle“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 BauGB.

 

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Der Kreis Coesfeld – Fachdienst kommunaler Abwasserbeseitigung -  habe darauf hingewiesen, dass das Grundstück bisher noch nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen sei.

 

Herr C. Quante fragt nach den hier anfallenden Kosten für die Gemeinde Nordkirchen.

 

Herr Klaas weist darauf hin, dass der Anschluss an den Schmutzwasserkanal vom Eigentümer des Grundstückes Magdheide 9 anzulegen sei, oder bei Durchführung der Baumaßnahme durch die Gemeinde von ihm ein Anschlussbeitrag zu zahlen sei. Der Eigentümer wolle zunächst aber versuchen, beim Kreis Coesfeld eine regelmäßig zu entleerende abflusslose Grube genehmigt zu bekommen.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)