Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beschließt die Durchführung der vorzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Münsterstraße“ im Ortsteil Südkirchen.

 

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Tegeler fragt, ob zukünftig durch die Festsetzung der offenen Bauweise die Grundstücke trotzdem geschlossen bebaut werden dürfe.

 

Herr Klaas entgegnet, dass dies dann nicht mehr möglich sei.

 

Herr Heyer fragt, ob im Zuge der Bebauungsplanänderung auch das Ortseingangsschild in den Bereich des Hofes Frohne versetzt werden könne oder ob zumindest eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h durchgesetzt werden könne. Dies würde dem Lärmschutz Rechnung tragen.

 

Herr Klaas antwortet, dass die Grenzen des Ortsteiles Südkirchen klar definiert seien. Hier könne man auch durch Bauleitplanung nicht grundlegend Ortsgrenzen verschieben. Allgemein dienten besonders Landesstraßen Straßen eigentlich dem zügigen Verkehrsablauf. Strecken hier teilweise auf 50 km/h zu reduzieren, sei nur möglich, wenn gravierende Gründe wie z.B. eine erhöhte Zahl von Verkehrsunfällen dafür sprechen. Eine Tempominderung bzw. die Verlegung des Ortseinganges sei bereits früher bei der Straßenbauverwaltung beantragt aber abgelehnt worden. Über die festzulegende Wallhöhe sei im Laufe der Bebauungsplanänderung noch durchaus zu diskutieren.

 

Herr Lübbert fragt nach, wer im Rahmen der Bebauungsplanänderung die Planungskosten übernehme.

 

Herr Klaas erklärt, dass der Eigentümer der betroffenen Grundstücke die Planungskosten übernehmen werde.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)