Beschluss:

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2018 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW a. F. mit einer Bilanzsumme von 90.519.096,83 Euro und einem Jahresüberschuss von 1.526.198,01 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.526.198,01 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2019 vorgetragen und dort der Ausgleichsrücklage zugeführt.

2.         Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW a. F. die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2018.


Herr Bergmann fasst den Jahresabschluss zusammen und stellt die Gründe für das positive Ergebnis vor. Der Bericht zum Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs. 3 GO NRW a. F. zum Jahresabschluss 2018 und Lagebericht 2018 der Gemeinde Nordkirchen lag den Ratsmitgliedern bereits als Anlage zur Sitzungseinladung vor. Die Höhe der Ausgleichsrücklage nach Durchführung aller Buchungen und Umbewertungen im Zusammenhang mit der Anwachsung der Wohnen in Nordkirchen GmbH & Co. KG sowie der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht an den Lippeverband wird zurzeit ermittelt und mit dem Jahresabschluss 2019 bekanntgegeben. Herr Bergmann stimmt nicht mit ab.


Abstimmungsergebnis: 24:00:00 (J:N:E)