Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Große Feld III“ mit dem Ziel der Änderung von Baugrenzen und Gebäudelängen in zwei Baufeldern und dem Ziel der Anwendung der BauO 2018 im gesamten Planungegebiet.

 


Herr Bergmann fasst die bisherigen Überlegungen zur möglichen Änderung des Bebauungsplanes „Große Feld III“ zusammen, wodurch die Anwendbarkeit der neue BauO  für das Planungsgebiet festgelegt werden könnte. Er fragt die einzelnen Fraktionen nach den Beratungsergebnissen.

Herr Stierl erklärt, dass die SPD-Fraktion für eine eingeschränkte Lösung ist. Der Bebauungsplan sollte dahingehend geändert werden, dass die neue BauO nur auf dem Bereich des Antragstellers gilt, da die Auswirkungen der Anwendung der neuen BauO für bereits begonnene Planungen nicht absehbar ist.

Die UWG-Fraktion ist gegen eine geteilte Lösung. Die neue BauO sollte für den gesamten Bereich gelten oder keine Anwendung finden, erklärt Herr Lübbert.

Für die CDU erklärt Herr Pieper, dass die neue BauO auf dem gesamten Gebiet angewendet werden sollte.

Frau Spräner erklärt für die Grünen-Fraktion, dass der bestehende Bebauungsplan hinsichtlich der Anwendbarkeit der neuen BauO nicht geändert werden sollte, um Planungssicherheit zu geben.

Herr Bergmann fasst die Stellungnahmen in drei Abstimmungsvorschläge zusammen:

1. Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass die neue BauO auf das gesamte Gebiet angewendet wird.

2. Der Bebauungsplan wird nicht geändert, wodurch die neue BauO keine Anwendung fände.

3. Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass die neue BauO nur auf die Grundstücke des Antragstellers angewendet wird.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung auf Wunsch der SPD-Fraktion erklärt Herr Stierl, dass die SPD sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion anschließt.

 

Daraufhin lässt Herr Bergmann über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: 26:03:00 (J:N:E)