Beschluss:

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Bergmann erklärt Herr Tönning die Änderung der Gebührenhöhe. Durch das geänderte Landeswassergesetz wurde die Berechnungsgrundlage grundlegend geändert, wodurch ein höherer Verwaltungsaufwand entstanden ist und zusätzlich ein externes Ingenieurbüro  beauftragt werden musste.

Herr Geiser kritisiert in diesem Fall die Gesetzgebung, da durch die Gesetzesänderung Verwaltungskraft ohne ein produktives, effektives Ergebnis gebunden würde. Er bittet darum, die Kritik an der Berechnungsgrundlage an den Städte- und Gemeindebund weiterzugeben.

Herr Klaas ergänzt, dass die Berechnungssysteme für die Feststellung der versiegelten Fläche für die Berechnung der Niederschlagswasser- bzw. der Gewässerunterhaltungsgebühr sich unterscheiden.


Abstimmungsergebnis: 29:00:00 (J:N:E)