Herr Lachmann erläutert die Kalkulation. Er erklärt, dass ihm an diesem Tage noch gebührenrelevante Erkenntnisse zugekommen seien. Diese wolle er in einer aktualisierten Gebührenübersicht, die er den Rats- und Ausschussmitgliedern am Mittwoch zukommen lassen wolle, einarbeiten.

 

Verständnisfragen werden von Herrn Lachmann beantwortet.

 

Herr Lunemann fragt nach, wie lange der Abfuhrvertrag noch laufe und ob man jetzt schon die Möglichkeit habe, eine sogenannte Wertstofftonne einzuführen.

 

Darauf antwortet Herr Bergmann, dass der neue Vertrag gerade erst angelaufen sei und noch sechs Jahre laufe.

 

Herr Tönning ergänzt, dass der Kreis dafür zuständig sei, weil dieser die Art der Entsorgung vorgebe.

 

Herr Haub berichtet darüber, dass die Stadt Münster zum 01.01.2020 eine Wertstofftonne einführen werde. Diese würde mit allergrößter Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass das Restmüllvolumen deutlich reduziert würde.

 

Herr Bergmann bittet Herrn Lunemann wie auch Herrn Haub, da sie im Kreistag sitzen, sich mit diesem Thema im Kreistag zu beschäftigen.

 

Herr Albin regt an, sich vor Ort klar darüber zu werden, was man zukünftig möchte.

 

Darauf geht Herr Bergmann ein und schlägt vor, den Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe zu dem Thema einzuladen.

 

Herr Bergmann stellt den Antrag, die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen mit der aktualisierten Kalkulation in der Ratssitzung am 07.11.2019 beschließen zu lassen.


Abstimmungsergebnis: 17:00:00 (J:N:E)