Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschluss:

 

1.    Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung entsprechend der der Vorlage beigefügten Tabelle zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlage eingegangenen Bedenken und Anregungen wird entsprochen.

2.    Den Abwägungsvorschlägen des Ausschusses für Bauen und Planung vom 02.07.2019 (Sitzungsvorlage 74/2019) zu den im Rahmen der frühzeitigen Bürger und Behördenbeteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen wird gefolgt.

3.    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ermener Straße“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.

 


Herr Wannigmann nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Herr Klaas erklärt, dass der Investor die Absicht hat eine sog. „Gründerhof“ für kleinere Gewerbetreibende zu errichten. Es sollen ein dreigeschossiges Bürogebäude und zweigeschossige Gewerbeeinheiten gebaut werden.

 

Herr T. Quante merkt an, dass in der letzten Ausschusssitzung die CDU der Verwaltung „Hausaufgaben“ mit aufgegeben habe. Die CDU habe sich mehrfach dafür ausgesprochen mit dem Investor über eine mögliche Unterbrechung des längeren Gebäuderiegels und der Reduzierung des Gebäudevolumens zu unterhalten. Jegliche Anmerkungen hierzu sind in der vorliegenden Bauleitplanung aber unberücksichtigt geblieben.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Verwaltung selbstverständlich diesen Arbeitsauftrag der Politik ernst genommen hat und sich kurz nach der letzten Ausschusssitzung mit dem Investor getroffen habe. Man habe dem Investor die Anmerkungen aus der Politik mitgeteilt und über alternative Gebäudevarianten gesprochen. Der Investor beabsichtigt weiterhin an seiner bisherigen Gebäudeplanung festzuhalten, entscheidet aber nach Auswertung der gerade angelaufenen Grundstücksbewerbung über den konkreten Bauumfang, der Rahmen des Bebauungsplanes vorgegeben ist. Des Weiteren wurde in der letzten Sitzung kein konkreter Beschluss zur Reduzierung der Gebäude gefasst, sondern der Verwaltung aufgetragen mit dem Investor ernsthaft darüber zu sprechen.

 

Redaktionelle Ergänzung zum Protokoll: Der Investor hat nach der Sitzung erklärt, dass das Bürogebäude und die kleineren gewerblichen Einheiten voneinander getrennt werden.

 

Herr Steinhoff erklärt, dass die Änderung des Bebauungsplanes das maximale Maß festlege. Der Investor habe natürlich noch die Möglichkeit, die Flächen zu reduzieren.

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)