Herr Klaas erläutert den Sachverhalt und übergibt das Wort an Herrn Dinkelborg, der die Gebäudeplanung der 3 Mehrfamilienhäuser im Westen des Plangebietes übernommen hatte.

 

Herr Dinkelborg stellt anhand einer Präsentation die wesentlichen Unterschiede der Gebäudeplanung unter den Voraussetzungen der neuen und alten Bauordnung NRW vor.

 

Frau Spräner erklärt, dass die hier vorgestellten Planungen gestalterisch und optisch völlig in Ordnung seien. Der Architekt habe hier die Regelungen der neuen Bauordnung nicht komplett ausgereizt, sondern habe maßvoll und städtebaulich im Rahmen die drei Gebäude geplant. Es werde aber klargestellt, dass durch die 1. Änderung für das gesamte Plangebiet alle anderen Architekten die Vorgaben aus der neuen Bauordnung aber ausreizen könnten.

 

Herr Steinhoff erklärt, dass die neue Bauordnung auf das gesamte Baugebiet erweitert werden soll.

 

Herr T. Quante bittet darum, für das nächste Mal Pläne beizulegen, damit intern in den Fraktionssitzungen auch darüber beraten werden kann.

 

Herr Klaas spricht sich dagegen aus, da das Verständnis besser sei, wenn Pläne vorgestellt und gleichzeitig erläutert werden.

 

Herr Bergmann sichert zu, dass die hier vorgestellten Pläne den Ausschuss- und Ratsmitgliedern per Mail weitergeleitet werden, um dann in der folgenden Ratssitzung einen entsprechenden Beschluss fassen zu können.

 

Herr Geiser plädiert dafür, dass alle Bauherren in diesem Baugebiet die Möglichkeit erhalten nach der neuen Bauordnung zu bauen. Die Bauherren, die bisher schon einen Bauantrag eingereicht haben, sollten zumindest darüber Kenntnis erhalten und ggfs. die Option haben, Ihre Bauanträge zu ändern.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Gemeinde im Änderungsverfahren ohnehin eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch stattfinden lassen muss. Hier könnten sich die Bürgerinnen und Bürger über die Änderungen informieren.

 

Herr Winke erklärt, dass die neuen Bedingungen für alle gelten sollten.

 

Auf die obige Befürchtung von Frau Spräner, dass bei Ausdehnung der neuen Bauordnung auf das gesamte Baugebiet, die Gefahr bestehe, die Architekten und Bauherren könnten das Staffelgeschoss zu einem optisch anmutenden Dreigeschoss ausreizen, erklärt Herr Klaas, dass die neue Regelung auf die Grundstücke von Herrn Dinkelborg begrenzt werden könnte.

 

Nach kontroverser Diskussion und zahlreichen Nachfragen einigen sich die Ausschussmitglieder, dass in der kommenden Ratssitzung entschieden werden soll, ob die alte oder neue Bauordnung angewandt werden soll, beschränkt auf das hier angesprochene Grundstück.