Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 02, Enthaltungen: 00

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

1.     Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung entsprechend der Vorlage beigefügten Tabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen wird entsprochen.

2.     Die Entwürfe der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Wohr“ werden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 


Herr Bergmann und Herr Klaas erläutern die Planungsabsichten. Herr Klaas stellt die einzelnen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung im Detail vor.

 

Herr Stierl erklärt zum ursprünglich verlangten Grünstreifen, dass die SPD diese Frage abhängig von der Informationsveranstaltung im Heimathaus im Juli 2019 gemacht hatte. In der Bürgerinfo wurde dieses Thema kurz erörtert, jedoch hat sich im Rahmen der Anhörung niemand für das Anlegen eines Grünstreifens ausgesprochen. Daher respektiere die SPD diese Meinung und spreche sich nun dafür aus, die Flächen als Wohnbauflächen festzusetzen und an die neuen Bauherren / Eigentümer zu verkaufen.

 

Frau Spräner geht auf die Abwägungstabellen ein und erklärt für „die Grünen“, dass sich die Abwägungsvorschläge bei der Stellungnahme des Lippeverbandes nicht mit den Vorgaben aus diesem Ausschuss decken. Es wurde mehrfach erklärt, dass der Klimaschutz und entsprechende  Schutzmaßnahmen in dem Planverfahren berücksichtigt werden sollten. Diese seien aber hier nicht zu erkennen. Es werden bspw. keine Rigolen verlangt bzw. festgesetzt. Diese Bauleitplanung berücksichtige leider nur sehr wenig das Thema Klimaschutz.

 

Herr Klaas erklärt, dass dies zwar nicht festgesetzt ist, man jedoch trotzdem Rigolen oder Dachbegrünungen anlegen darf. Es obliegt jedem einzelnen Bauherren, etwas aktiv für den Klimaschutz zu tun. Außerdem habe die Verwaltung bei der Bauleitplanung darauf geachtet, dass öffentliche Verkehrsflächen, die immer zu hoher Versiegelung führen, reduziert werden und dass sog. Steinbeete in den Vorgärten verboten werden. Das Regenwasser wird in ein ausreichend großes Regenrückhaltebecken eingeleitet, versickert dort teilweise und wird ansonsten reduziert in das Gewässer „Capeller Bach“ eingeleitet. Die Gemeinde Nordkirchen ist aktiv im Bereich Klimaschutz.

 

Herr Winke erklärt, dass der Bebauungsplanentwurf viele Gebäudevarianten zulasse und es weiterhin so offen gelassen werden sollte. Die Bauherren benötigen keine „Bevormundung“ durch die Gemeinde.

 

Auf die Anmerkung von Herrn Kruse, dass die Kläranlage laut Stellungnahme des Lippeverbandes an der Auslastungsgrenze arbeite, erklärt Herr Klaas, dass der Lippeverband im Moment eine Modernisierung verschiedener Teile der Kläranlage zur Stärkung der Reinigungsleistung plane und ab 2021 umsetzen möchte.

 

Zum einen werde in den nächsten Jahren der Capeller Bach wieder geöffnet, welches dann der Regenentwässerung diene, zum anderen werde im Baugebiet „Wohr“ ein Trennsystem verbaut. Das Schmutzwasser ist im Vergleich zum Regenwasser deutlich weniger und werde die Kläranlage nur in einem geringen Maße belasten.

 

Herr Bogade ergänzt, dass das Regenwasser überhaupt nicht zur Kläranlage weitergeleitet wird.

 


Abstimmungsergebnis: 14:02:00 (J:N:E)