Nachverdichtung Unterstraße / Ahornweg

 

Ein Anwohner aus dem Ahornweg kritisiert, dass die Verwaltung angekündigt hatte, in dieser Sitzung über die Nachverdichtung auf dem Grundstück Unterstraße 25 sprechen zu wollen, das Thema jedoch nicht auf der Tagesordnung stehe und nicht alle Anwohner darüber informiert wurden.

 

Herr Bergmann erläutert, dass die Verwaltung, wie in 2016 bereits versprochen, möglichst frühzeitig über etwaige Entwicklungen auf dem Grundstück „Unterstraße 25“ informieren wollte. Hierzu hatte die Verwaltung Anfang September 2019 die direkten Anwohner und die Personen, die sich bereits früher schriftlich gegen das Vorhaben ausgesprochen hatten, eingeladen. Es wurde dort angekündigt, in dieser Sitzung über die Einleitung eines Änderungsverfahrens zu sprechen. Die in der Info-Veranstaltung geäußerten Bedenken und Anregungen gaben der Verwaltung im Nachgang den Anlass, mit dem Investor über eine mögliche Anpassung der Bauabsichten zu sprechen. Dieses Gespräch steht noch aus. Aus diesem Grund habe die Verwaltung entschieden, in dieser Sitzung noch nicht über dieses Thema zu sprechen und hat in einem Schreiben den oben angesprochenen Personenkreis darüber auch informiert.

 

Der Anwohner erklärt, dass über diese Absetzung nur wenige Anwohner Informationen erhalten haben. In der Info-Veranstaltung hätte durchaus eine Liste ausgeteilt werden, in dem sich alle interessierten Anwohner hätten eintragen können, um am weiteren Planprozess beteiligt zu werden.

 

Herr Klaas erklärt, dass es sich um eine erste Information an die Anwohner handelte. Die Gemeinde ist hierzu nicht verpflichtet und hätte nach Baugesetzbuch erst während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit über die Planung informieren können. Um aber möglichst frühzeitig alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bei den Planungen mitzunehmen, habe es, wie in 2016 nach den ersten Bauabsichten angekündigt, diese Info-Veranstaltung gegeben. Die Verwaltung ist eindeutig nicht dazu verpflichtet, jeden einzelnen Bürger über die Festlegung von Tagesordnungspunkten zu informieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben natürlich das Recht, sich über die Tagesordnung der Ausschüsse und des Rates zu informieren.