Anhand einer Präsentation, die ebenfalls der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, erläutert Herr Bergmann die Gründe und die Maßnahmen, um den Haushalt zu konsolidieren. Ihm sei bewusst, dass die in diesem Abschnitt der Präsentation genannten Einsparungen nicht abschließend seien, da noch Aufträge an die Verwaltung bestünden. Bevor Herr Mitschke auf die Bereiche Gebühren und Beiträge in der Präsentation eingeht, gibt Herr Bergmann den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Herr Theis hebt lobend hervor, dass es möglich gewesen sei, Einsparungen in Höhe von fast einer halben Mio. Euro zu erwirtschaften, ohne dass die Substanz angerührt werden müsse. Selbstverständlich sei, dass man an Einsparungen oder Minderausgaben weiter arbeiten müsse, damit die Kommunalfinanzierung wieder ins Gleichgewicht komme. Es müsse Ziel sein, ein stabiles Finanzierungssystem mit gleichbleibender Qualität und Quantität zu erreichen.

 

Herr Geiser fragt nach, ob es noch Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegeben habe, die jetzt in diesem Bereich nicht erwähnt würden. Er denke da vor allem an den Bereich der Steuern.

 

Dazu führt Herr Bergmann aus, dass man bei der Gewerbesteuer bis auf ca. 10.000 Euro den Betrag der Veranschlagung erreicht habe. Bei der Grundsteuer sehe es ähnlich aus, aber letztendlich könne man dies erst nach Abschluss des 4. Quartals sagen.

 

Herr Mitschke setzt die Erläuterungen der Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen Gebühren und Steuern mit Hilfe der PowerPoint-Präsentation fort.

 

Herr Theis bitte noch einmal die Folie mit den Hebesätzen aufzurufen. Ihn würde es interessieren, inwieweit es Informationen gebe, wie sich die Lebenshaltungskosten in dem Zeitraum entwickelt haben. Der Lebenshaltungskostenindex sei ein guter Indikator um zu erkennen, dass auch für die Gemeinde die Kosten gestiegen seien.

 

Herr Geiser geht auf den Grundsatz „Gebühren vor Steuern“ ein und merkt an, dass man gerade bei der Straßenreinigung diesen Grundsatz durchbreche. Der CDU scheine es so, als sei der einfachere Weg gewählt worden mit der Erhöhung der Grundsteuer B. Er fragt an, ob es nicht gerechter sei, eine Straßenreinigungsgebührensatzung zu erlassen.

 

Dazu führt Herr Mitschke aus, dass der Grundsatz generell richtig, bei der Straßenreinigung aber schwierig umzusetzen sei. So müsse man die Straßen in verschiedene Kategorien einordnen. Er habe aus einer Nachbarkommune eine Straßenreinigungsgebührensatzung gesehen, die über 21 Seiten lang gewesen sei. Diese habe zum Ergebnis, dass eine Gebühr von 3 Euro erhoben werde.

 

Um dies zu untermauern, zitiert Herr Klaas aus einer Straßenreinigungssatzung einer Nachbarkommune, in der verschiedene Klassifizierungen der Straßen vorgenommen und in der sowohl eine „Sommergebühr“ als auch eine „Wintergebühr“ eingeführt wurde.

 

Herr Bergmann führt an, dass es z. B. bei der Schloßstraße schwierig sei, eine gerechte Verteilung vorzunehmen, da jeder, der einkaufen fahre, von der Schloßstraße profitiere.

 

Herr Scheuer merkt an, dass bei den Gebühren noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sei. Er habe im Hinterkopf, dass es beim Bauhof durch Leistungen für Dritte Einnahmepotentiale gebe.

 

Dazu erläutert Herr Bergmann, dass die Kosten- und Leistungsrechnung erst vor Kurzem beim Bauhof eingeführt worden sei, man aber erst nach ungefähr einem Jahr sagen könne, wie und wo sich die Kosten entwickeln und welchem Produkten Sie zuzuordnen seien.