Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Planung beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Große Feld III“. Die Bauleitplanung findet im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB statt.

 


Herr Bergmann führt aus, dass die Caritas seit geraumer Zeit nach einem geeigneten Grundstück zur Errichtung eines Wohnhauses für Menschen mit Behinderungen sucht. Im Große Feld III ist die Caritas mit dem Grundstückseigentümer zur Übereinkunft gekommen, ein Wohnhaus für 24 Menschen mit Behinderungen zu errichten. Hierzu ist die Anpassung der überbaubaren Flächen erforderlich.

 

Des Weiteren werde es voraussichtlich zu einer Überschreitung der max. Gebäudelänge von 25 Meter kommen. Dies stellt ebenfalls einen Änderungspunkt des Bebauungsplanes dar.

 

Gleiches trifft für ein Grundstück im Südosten des Plangebietes zu, auf dem Gebäude für eine Kurzzeittagespflege und eine Senioren-WGs errichtet werden soll.

 

Darüber hinaus werde seitens einiger Investoren vorgeschlagen, hinsichtlich der Frage der Geschossigkeit die neue Bauordnung NRW anzuwenden anstatt der alten Bauordnung. Dies hätte zur Folge, dass die bisherige „2/3 Regelung“ und das zwingende Zurückspringens des Staffelgeschosses hinfällig wäre und die sog. „Staffelgeschosse“ der Wohngebäude nach neuer Bauordnung sogar bis zu 75 % des darunter liegenden Geschosses ausgenutzt werden ohne als Vollgeschoss zu gelten.

 

Frau Spräner hält die hier vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der überbaubaren Flächen und der Überschreitung der Gebäudelänge für inhaltlich nachvollziehbar. Die Anwendung der neuen Bauordnung 2018 sehe man eher kritisch, da auf dem 2. Vollgeschoss noch ein Geschoss entstehen könnte, welches fast eine Dreigeschossigkeit darstellen würde. Die Massivität dieser geplanten Gebäude wäre aus ihrer Sicht zu stark. Bereits jetzt wären 2 ½-geschossige Gebäude möglich, die sehr viel Wohnraum bieten können. Die Käufer bzw. Pächter der umliegenden Grundstücke verlassen sich darauf, dass in ihrer unmittelbaren Nähe max. zweigeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss errichtet werden. Eine weitere Mehrausnutzung könne die Nachbarschaft nicht hinnehmen.

 

Diese Ansicht wird von den meisten Ausschussmitgliedern geteilt.

 

Auf die Frage von Herrn Stierl, wie das Verhältnis von Einfamilien- zu Mehrfamilienhäuser ist, erklärt Herr Klaas, dass etwa die Hälfte der Grundstücke als Geschosswohnungsbau geplant ist, die andere Hälfte als Einzel- oder Doppelhäuser.

 

Nach Rücksprache mit Verwaltung und Ausschussvorsitzenden entscheidet der Ausschuss, über die drei Änderungswünsche separat abzustimmen.

 

1)        Das Grundstück des geplanten Wohnhauses der Caritas soll hinsichtlich der überbaubaren Flächen angepasst werden.

 

Abstimmungsergebnis:  16:00:00 (J:N:E)



2)        Die Gebäudelänge darf max. 35 Meter nicht überschreiten.

 

Abstimmungsergebnis: 14:01:01 (J:N:E)

 

3)        Hinsichtlich der Frage der Geschossigkeit soll die alte Bauordnung NRW angewandt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 15:00:01 (J:N:E)

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)