Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Kindergartenbedarfsplanung des Kreises Coesfeld im Ortsteil Nordkirchen ab dem Kindergartenjahr 2020/21 eine weitere Kindertageseinrichtung mit 3 Gruppen erforderlich wird.


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)



2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf einem noch zu suchenden Grundstück das notwendige Gebäude in Form eines später als Wohnhaus nutzbaren Gebäudes unter potentiellen Investoren auszuloben und hierzu ein entsprechendes Verfahren durchzuführen. Sofern erforderlich, ist ein Bebauungsplan aufzustellen bzw. ein Änderungsverfahren hierzu durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 18:02:00 (J:N:E)

 

 

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Interesse an der Trägerschaft dieser Kindertagesstätte bei möglichen Betreibern abzufragen.

 

 


In einer kurzen Einleitung gibt Herr Bergmann einen Überblick über den  Kindergartenausbau in den letzten Jahren. Beginnend mit dem Neubau der Kita Waldwichtel im November 2012 in Südkirchen, der Erweiterung des Kindergartens St. Dionysius in Capelle, verschiedenen Übergangslösungen im Ortsteil Südkirchen und Nordkirchen bis hin zum Neubau des Kindergartens Mühlenstraße und der Planung des Kindergartens Oberstraße beschäftigt dieses Thema die Verwaltung fortlaufend.

 

Er übergibt das Wort an Frau Benson, die anhand einer PPP (siehe Anlage) die Kindergartenbedarfsplanung des Kreisjugendamtes für das Kindergartenjahr 2020/2021 vorstellt.

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage angekündigt, rechnet das Kreisjugendamt unter Berücksichtigung der aktuellen Meldedaten und der zu erwartenden Wanderungsgewinne mit einem Bedarf an drei weiteren Gruppen im Ortsteil Nordkirchen.

 

Auf die Frage von Herrn Janke nach der Berücksichtigung von Flüchtlingskindern erklärt Frau Benson, dass diese den gleichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben und bei den Meldedaten enthalten sind. Gravierende Zuwächse wie 2015 seien momentan nicht zu erwarten.

 

Weitere Verständnisfragen werden beantwortet.

 

Herr Pieper berichtet von Müttern, die ihre Kinder frühzeitig im Kindergarten anmelden, weil sie die Befürchtung haben, als Dreijährige keinen Platz mehr zu bekommen.

 

Frau Benson erklärt, dass die Dreijährigen natürlich den gleichen Rechtsanspruch haben wie die Einjährigen und versorgt werden müssten. Möglicherweise könne aber nicht immer der Wunschkindergarten einen Platz anbieten. Die Gruppenstrukturen der Einrichtungen ließen sich nicht kurzfristig verändern.

 

Herr Bergmann teilt mit, dass die Verwaltung in Absprache mit dem Kreisjugendamt und den Trägern das Anmeldeverfahren vorgezogen habe. Die Anmeldekarten seien in der ersten Septemberwoche verschickt worden  und sollen bis zum 15. Oktober 2019 in den jeweiligen Wunscheinrichtungen abgegeben werden. Damit solle frühzeitig festgestellt werden, ob das Anmeldeverhalten der Eltern der Bedarfsplanung entspricht.

 

Er erläutert weiterhin, dass sich bei den Ausbau- und Neubaumaßnahmen in der Vergangenheit die Frage der Trägerschaft nicht gestellt habe, da die Einrichtungen aus Übergangslösungen der vorhandenen Träger hervorgegangen seien. Bei der nun anstehenden Einrichtung solle jedoch ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Entsprechende Bewerbungen würden dem Ausschuss vorgestellt.

 

Herr Bergmann erklärt weiter, dass die Verwaltung analog zum Kindergarten Mühlenstraße Nordkirchen und Oberstraße in Südkirchen den Bauherren der Einrichtung über eine Investorenausschreibung suchen möchte. Da sowohl das Kreisjugendamt als auch IT NRW davon ausgingen, dass die Geburtenzahlen in den nächsten Jahren wieder rückläufig sein werden und damit der Bedarf an Kindergartenplätzen wieder sinken werde, soll die Umnutzung als Wohnhaus von vornherein mitgedacht werden, um das Risiko von Folgekosten bzw. Kostenbeteiligungen für die Gemeinde zu reduzieren.

 

Zur Grundstücksfrage, die vor der Investorenausschreibung geklärt sein sollte, zeigt Herr Klaas mögliche Standorte. Er erklärt, dass eine Kindertageseinrichtung grundsätzlich in einem Baugebiet oder einem Mischgebiet gebaut werden könne. Die Verwaltung prüfe derzeit einen Standort im Baugebiet Rosenstraße Nord und alternativ einen Standort an der Bergstraße/Ecke Bolland. Leider sei die Gemeinde Nordkirchen in beiden Fällen nicht Eigentümer. Beide Optionen würden momentan geprüft.

 

Frau Spräner stellt den Antrag, über die Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen, da die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  die Möglichkeit erhalten möchte, dass die Gemeinde selbst als Bauherrin auftritt und sie somit dem 2. Absatz nicht zustimmen würden.

 

 


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)