Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2012 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Herr Bergmann verweist auf den intensiv geführten Prozess der externen Haushaltsanalyse und den heute vorgestellten und zu beschließenden Teil daraus. Im Haupt- und Finanzausschuss habe eine ausführliche Beratung dazu stattgefunden. Er fasst die Eckdaten - Entwicklung des Schuldenstandes der Gemeinde Nordkirchen unter Berücksichtigung der bereits vorgenommenen Einsparungen - kurz zusammen. Bei der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung verändere sich die Gebühr für eine Durchschnittsfamilie in Nordkirchen wie folgt:

  • Innenbereich       3 Euro jährlich mehr,
  • Außenbereich   10 Euro jährlich weniger.


Die Unterschiede erklärt Herr Klass dadurch, dass im Außenbereich die Abfallmenge und damit die anfallenden Kosten, die nach wie vor für die Veranlagung in Liter gemessen würde, geringer gewesen sei. Natürlich könne man auch jedes einzelne Abfallgefäß wiegen, das dazu erforderliche Chipsystem sei allerdings teuer. Von daher bliebe momentan nur die Differenzierung in Außen- und Innenbereich und da jeweils eine Umlage für die Haushalte.


Abstimmungsergebnis: 29:00:00 (J:N:E)