Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Hotel und Fortbildungsakademie Nordkirchen“ für den im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 des BauGB aufgestellt und enthält einen vom Vorhabenträger aufzustellenden und mit der Gemeinde abzustimmenden Vorhaben- und Erschließungsplan. Weitere Einzelheiten des Vorhabens sind in einem Durchführungsvertrag zu regeln.

 

Gleichzeitig wird ein Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan „Johann-Conrad-Schlaun-Schule“ beschlossen.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass das Land NRW im vergangenen Monat den Bau und Betrieb einer Fortbildungsakademie für die Finanzverwaltung auf dem Gemeindegebiet in Nordkirchen öffentlich ausgeschrieben hat. Es sollen neben zahlreichen Lehrsälen auch 250 Unterkünfte neu entstehen.

 

Der potentielle Hotelbetreiber zeigt sich grundsätzlich daran interessiert, den Bau und Betrieb dieser Unterkünfte ebenfalls zu ermöglichen. Für den Hotelbetreiber würden hier viele Synergieeffekte zwischen Hotel und Fortbildungsakademie entstehen. So könnte z.B. die täglichen Bedarfe wie den Betrieb der Küchen, der Wäscherei und auch des Sicherheitsdienstes miteinander vernetzt werden.

 

Herr Klaas erläutert den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Verwaltung hat bereits einen Gutachter beauftragt, ein Lärmschutzgutachten zu erstellen. Eine Entwässerungsplanung ist ebenfalls erforderlich und wird in den nächsten Wochen umgesetzt.

 

Auf die Frage von Herrn Winke, aus welchen Gründen das Land NRW eine sog. Dienstleistungsausschreibung gewählt hat, erklärt Herr Klaas, dass im Gesamtvolumen von ca. 63 Mio. Euro, die Dienstleistungen einen höheren Anteil der Kosten darstellen, als die der geplanten Baukosten.

 

Herr T. Quante fragt nach, wer der Betreiber der neuen Fortbildungsakademie sein soll und wer den Betrieb der Mensa übernehmen soll.

 

Herr Bergmann erklärt, dass der Investor den Betrieb der Fortbildungsakademie steuern soll und das Land NRW sich der angebotenen Dienstleistungen bedient. Die Verköstigung könnte unter Umständen von der Kinderheilstätte, die bereits eine eigene Mensa betreibt, übernommen werden.

 

Auf die Frage von Herrn T. Quante, wie mit der bereits im Vorfeld angesprochenen Blickachse zum Schloss und den Bedenken des LWL umgegangen wird, erklärt Herr Klaas, dass eine Zuwegung durch das bestehende Waldstück Richtung Grüner Weg geplant sei. Diese liegt jedoch teilweise außerhalb des Plangebietes und ist bisher weder rechtlich noch grundstücksmäßig gesichert. Hierzu könne sich die Verwaltung einen öffentlichen Wettbewerb vorstellen, bei dem Vorschläge zu möglichen Sichtachsen und Zuwegungen vom Hotel Richtung Schlosspark eingebracht werden können unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange.

 

Herr Wannigmann erklärt, dass das Land NRW zunächst für 15 Jahre ausgeschrieben hat und fragt nach, ob eine mögliche Nachnutzung der Gebäude bereits ersichtlich ist.

 

Die Verwaltung ist optimistisch, dass der Bedarf an Fortbildungen / Weiterbildungen und Studium nach den 15 Jahren weiterhin hoch sei.

 

Herr Stierl erklärt, dass es keine idealere Konstellation geben könne, als für Hotel und Fortbildungsakademie einen Betreiber zu haben. Es ist für alle Beteiligten sehr wirtschaftlich, wenn Synergien zwischen den Projekten hergestellt werden können.

 

Frau Spräner für die Grünen begrüßt das Projekt außerordentlich. Es können über 80 neue Arbeitsplätze im Hotel, im Hallenbad und an der Fortbildungsakademie entstehen.


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)