Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 02, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in dieser Sitzung beschlossenen Entwurfspläne die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 


Herr Klaas erläutert die wesentliche Inhalte und einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes. Der Entwurf sei bereits mehrfach im Ausschuss besprochen worden. Änderungswünsche seitens der Ausschussmitglieder wurden aufgenommen und im Entwurf berücksichtigt.

 

Auf die Frage von Herrn Lübbert, ob die Firstrichtung festgelegt sei, erklärt Herr Klaas, dass die Eigentümer ihr Wohnhaus individuell positionieren dürfen. Die Eigentümer sollen in dieser Hinsicht nicht weiter eingeschränkt werden.

 

Herr Steinhoff für die SPD erklärt, dass sie das Baugebiet insgesamt unterstützen. Der Bebauungsplan hat einige Anregungen seitens der Ausschussmitglieder sehr gut berücksichtigt. Für die 4 Mehrfamilienhäuser sollten jedoch eine Mindestzahl an Wohnungen festgesetzt werden, nicht eine Höchstzahl.

 

Herr Baier erklärt, dass für einen Bebauungsplan die Festsetzungen aus § 9 BauGB maßgeblich sind und dieser Festsetzungskatalog allumfassend ist. Im Bebauungsplan könne man nicht die Mindestzahl an Wohneinheiten festlegen. Dies könne ausschließlich über den dann zu schließenden Kaufvertrag geregelt werden.

 

Frau Spräner kann die Planung nicht begrüßen. Ein seitens der Grünen geforderter Grünstreifen ist im Bebauungsplanentwurf nicht erkennbar. Weiter sollten auch Gründächer in den Festsetzungen des Entwurfes mit aufgenommen werden. Des Weiteren fordere man im unter Nr. 3 der Festsetzung „Artenschutz“ die Begrifflichkeit von „sollen“ auf „dürfen“ zu ändern.

 

Frau Wellmann regt an, auch in Doppelhaushälften zwei Wohneinheiten zu ermöglichen.

 

Herr Winke erklärt, dass die Anzahl der Wohneinheiten begrenzt werden sollte. Wenn je Doppelhaushälfte 2 Wohneinheiten möglich sind und der Bebauungsplan 1,5 Stellplätze je Wohneinheit festlege, würden bei einem Doppelhaus mit insg. 4 Wohneinheiten ein Bedarf von 6 Stellplätzen erforderlich sein. Eine solch hohe Anzahl sei auf einem begrenzten Baugrundstück durchaus schwierig.

 

Herr Stierl erklärt, dass die maximale Anzahl der Wohneinheiten für Mehrfamilienhäuser über die Kaufverträge gesteuert werden sollte. Des Weiteren sollte nun die öffentliche Informationsveranstaltung am 10.07.2019 im Heimathaus in Capelle, in der die Planungen der breiten Öffentlichkeit dargelegt werden, abgewartet werden. Sollte es in der Veranstaltung die massive Forderung nach einem Grünstreifen zwischen dem vorhandenen Baugebiet „Steinstraße“ und dem geplanten Baugebiet „Wohr“ geben, würde sich die SPD diesem Wunsch anschließen.

 

Auf die Frage von Herrn Janke, wieviel Quadratmeter Wohnfläche bei Wohneinheiten entstehen, erklärt Herr Klaas, dass das natürlich abhängig ist, welche Wohneinheiten der Investor planen wird. Die Verwaltung ist der Meinung, dass kleinere Wohnungen auch für Singles oder Paare hier in der Gemeinde Nordkirchen sehr gefragt sind und von Investoren auch gebaut werden sollten.

 

Herr T. Quante erklärt auf die Äußerungen von Herrn Stierl, dass die hier sitzenden Mitglieder des Ausschusses die gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sind. Bereits in einer der vergangenen Ausschusssitzung haben die Mitglieder über einen möglichen Grünstreifen gesprochen und sind nach einer Abstimmung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Grünstreifen nicht realisiert werden soll. Diese Entscheidung weiterhin abhängig zu machen von der Informationsveranstaltung am 10.07.2019 halte man für nicht zielführend.

 

Frau Spräner beantragt über die hier genannten Vorschläge bzw. Ergänzungen zu den Festsetzungen abzustimmen.

 

1) Die Möglichkeit der Dachbegrünung wird in die textl. Festsetzungen des Entwurfes mit aufgenommen.

 

Abstimmung: 15:00:00 (J:N:E)

 

2) Für die Mehrfamilienhäuser werden im Bebauungsplan die maximale Anzahl der Wohneinheiten nicht festgelegt.

 

Abstimmung: 15:00:00 (J:N:E)

 

3) Je Doppelhaushälfte sollen max. 2 Wohneinheiten zulässig sein.

 

Abstimmung: 14:00:01 (J:N:E)

 

4) Unter Nr. 3 „Artenschutz“ der textlichen Festsetzungen wird aus dem Wort „sollen“ „dürfen“.

 

Abstimmung: 11:00:04 (J:N:E)


Abstimmungsergebnis:  13:02:00 (J:N:E)