Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen stimmt dem Abschluss der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer Musikschule zwischen den Städten/Gemeinden Olfen, Senden, Werne, Lüdinghausen und Nordkirchen in der vorgeschlagenen Fassung (Anlage 1) zu.

 

  II. Rechtsgrundlage:

§§ 23 ff. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GkG NRW)

§ 41 Gemeindeordnung NRW

 


Frau Kammert erläutert, dass im Musikschulausschuss über eine zukunftssichere Ausrichtung des Musikschulkreises gesprochen wurde. Die alte sogen. „Swing-Regelung“ sei nicht mehr angemessen. Die Kostenverteilung sollte angepasst werden.

 

Der Musikschulausschuss hat eine Regelung erarbeitet, bei der jede beteiligte Kommune einen Sockelbetrag leistet, um die allgemeinen Fix- bzw. Regiekosten abzudecken. Hierfür wurden 10 % auf Grundlage der Einwohnerzahlen von den Kommunen festgelegt. 90 % der Kosten sollen auf der Basis der Hörerstunden getragen werden.

 

Frau Spräner erfragt den Anteil der Teilnehmergebühren bzw. Elternbeiträge an den Einnahmen der Musikschule.

 

Herr Koch gibt die Auskunft, dass die Teilnehmergebühren gut 50 % der Kosten des Musikunterrichts ausmachten. Der Rest würde über Zuschüsse des Landes und der Gemeinden gedeckt werden.

 

Für die CDU erklärt Herr Tepper, dass man dem Beschlussvorschlag zustimmen könne, da kaum finanzielle Veränderungen aufträten.

 

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)