Frau Dr. Münzenmaier und Herr Götsch stellen sich dem Ausschuss vor. Herr Götsch bedankt sich für die bisherige Zusammenarbeit mit der Verwaltung insbesondere beim Tag des Friedhofs im Jahr 2017.

 

Nach einem allgemeinen Überblick über die Tätigkeiten der Hospizgruppe geht Frau Dr. Münzenmaier intensiv auf die „Charta für die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ ein. Sie hebt hervor, dass die Palliativmedizin im Vergleich zur Intensivmedizin relativ schlecht finanziert sei. Das sei eine wesentliche Ursache dafür, dass fragwürdige, teilweise unnötige und quälende lebensverlängernde Maßnahmen am Patienten durchgeführt würden.

 

Sie appelliert an die Ausschussmitglieder, die Charta zu unterstützen und sich bei Entscheidungsträgern in der Politik für eine bessere Finanzierung der Palliativmedizin einzusetzen.

 

Frau Spräner regt an, dass es günstig wäre, wenn die Charta auch Online unterschrieben werden könnte. Außerdem gibt sie die Rückmeldung, dass das Projekt „Hospiz macht Schule“ in der Grundschule sehr gut angekommen sei.

 

Die Anzahl der Ehrenamtlichen in der Hospizgruppe gibt Herr Götsch mit 35-40 Personen an. Er wünscht sich aber noch mehr männliche Aktive.

 

Auf die Frage von Frau Kammert erklärt Herr Götsch, dass die Ehrenamtlichen vorab eine Schulung von ca. 60 Stunden erhalten. Die Kosten in Höhe von 140 € zahlen die Ehrenamtlichen zunächst selbst. Nach Abschluss der Schulung und aktiver Mitarbeit wird der Teilnehmerbeitrag erstattet.

 

Den Erstkontakt zwischen Hospizgruppe und Patient nimmt eine hauptamtliche Koordinatorin wahr und vermittelt anschließend an eine/n  Ehrenamtliche/n. Dann wird geschaut, ob beide zueinander passen. Es entstehen manchmal sogar enge Freundschaften. Die Begleitung kann auch weitergeführt werden, wenn der/die Patient/in in ein Hospiz wechselt.

 

Auf Nachfrage von Frau Spräner erklärt Frau Dr. Münzenmaier, dass die Anfragen nach einem Hospizplatz nach Ihrer Einschätzung zu ca. 80 % nach einigen Tagen Wartezeit befriedigt werden können. Ergänzend zu den Plätzen im Hospiz könnten Palliativbetten in Krankenhäusern den Bedarf decken.

 

Sie erklärt, dass die Patienten, die durch eine Hospizgruppe bzw. palliativmedizinisch betreut würden, deutlich seltener in der letzten Lebensphase in ein Krankenhaus oder in ein Altenheim gehen (müssen). 

 

Abschließend unterstützt Frau Dr. Münzenmaier die Anmerkung von Frau Schröer, dass eine Vorsorgevollmacht und je nach Sachstand auch eine Patientenverfügung wichtig sei.

 

Herr Götsch weist auf das Projekt „Wünsche wagen“ hin, das in den nächsten Wochen starten soll.