Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 08, Nein: 07, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Hebesatzsatzung für die Realsteuern in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 


Nachdem Herr Mitschke die Beweggründe für die Hebesatzsatzung erläutert hat, erklärt Herr Geiser für die CDU-Fraktion, dass man über die Hebesätze nur dann sachbezogen entscheiden könne, wenn diese im Kontext mit den Zahlen des Haushaltes gesehen werden können. Die CDU sei der Auffassung, dass es mehr Einsparungen im Haushalt gebe als in den Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt. Deshalb stelle er den Antrag, im Rahmen der Haushaltsberatung die Hebesätze zu diskutieren und nicht jetzt durch eine Hebesatzsatzung festzusetzen.

 

Herr Theis erklärt, er würde die Bedenken der CDU-Fraktion dann verstehen, wenn man sich in einem Grenzbereich, also auf der Grenze zu einem Überschuss, befände. Laut Finanzplanung für das Jahr 2012 wird ein Defizit in Höhe von 1,5 Mio. Euro entstehen. Natürlich sei die Anhebung der Hebesätze auf einmal ein relativ großer Schritt, man müsse aber überlegen, dass seit 2003 die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer nicht verändert worden seien. Hier liege ein Nachholbedarf. Wenn man die Erhöhung der Hebesätze auf die Zeitschiene 2003 bis 2011 verteile, wäre das eine jährlich Anpassung und somit Erhöhung von ca. 1,5 %. Die Gruppe sei der Meinung, dass dieser „Hammer“ nicht erst Mitte des nächsten Jahres den Bürgern mitgeteilt werden solle.

 

Man müsse, so Herr Geiser, es differenziert sehen, da man jetzt bereits über den fiktiven Hebesätzen des Landes läge, mit dem Wissen, dass alles über diesen fiktiven Hebesätzen dem Haushalt der Gemeinde Nordkirchen zugute komme. Der CDU gehe es darum, kleinere Schritte zu machen und man sei nicht gegen eine Steuerdiskussion.

 


Abstimmungsergebnis: 08:07:00 (J:N:E)