Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Der Sachverhalt wird von Herrn Mitschke dargestellt.

 

Für die CDU erklärt Herr Geiser, dass man von der Sache her die Vorgehensweise verstehe, auch wenn sich für eine Durchschnittsfamilie eine Mehrbelastung von wenigstens 100 Euro pro Jahr dadurch nicht verhindern lasse. Gerade junge Familien und Gewerbetreibende mit relativ groß gepflasterten Flächen seien die Bevölkerungsgruppen, die am stärksten durch diese Gebührenanhebung belastet werden.

 

Herr Theis erwidert daraufhin, dass es keinem Spaß mache, über Erhöhungen zu diskutieren. Aber die Gemeinde habe seit Jahren die Gebühren nicht erhöht, obwohl auch die Kosten für die Gemeinde gestiegen seien. Um diese etwas aufzufangen, müsse jetzt etwas getan werden. Im Endeffekt sei lediglich der Divisor, durch den die entstandenen Kosten geteilt werden, geringer geworden, da Bürger und Gewerbetreibende z. B. ihre versiegelten Flächen reduziert haben.

 

Für die Verwaltung äußert sich Herr Bergmann, dass es auch ihm keinen Spaß gemacht habe, dem Ausschuss und dem Rat solche Vorlagen vorzulegen. Es gebe aber keine andere Möglichkeit, die Gebühren auf dem Stand zu lassen. Dies hätte sonst zur Folge, dass freiwillige Leistungen gestrichen werden müssten, bzw. 100 % der Vorschläge aus der Haushaltsanalyse umzusetzen seien. Er appelliert an die Ausschussmitglieder, sich an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu wenden mit der Bitte, dass die Kommunen stärker entlastet werden müssten.

 

Herr Pieper regt an, zukünftig nicht alles auf einmal anzuheben. Dies sei von jetzt auf gleich eine sehr hohe Belastung für alle Bürger und Bürgerinnen.

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)