Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche nördlich der Oberstraße in Südkirchen einschließlich der überarbeiteten Begründung in der Fassung vom 16.05.2019.

 


Herr Bergmann berichtet über das heutige Gespräch mit der Bezirksregierung Münster bezüglich der 22.Flächennutzungsplanänderung.

 

Herr Klaas ergänzt, dass die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes nach Auffassung der Bezirksregierung zu sehr auf den zunächst dort vorgesehenen Kindergarten und zu wenig auf die sonstigen denkbaren Inhalte einer gemischten Baufläche abstellen würde und so nicht genehmigt werden könne.

 

Daraufhin wurde die Begründung geändert und liegt den Ratsmitgliedern jetzt in der überarbeiteten Fassung vor. Die zeichnerische Planfassung bleibt unverändert bestehen.

 

Die Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB werden mit ihren Abwägungsvorschlägen von Herrn Klaas erneut vorgestellt und erläutert. Hiergegen ergeben sich keine Bedenken der Ratsmitglieder.

 

Der hier dargelegte Beschluss ist eine Ergänzung zum Ratsbeschluss vom 31.01.2019 über die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberstraße“. Die erneut vorgestellten Abwägungsvorschläge sind Teil des heute zu fassenden Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberstraße“.

 

Einzelne Ratsmitglieder loben die schnelle Bearbeitung der Angelegenheit.

 


Abstimmungsergebnis: 25:00:00 (J:N:E)