1.    Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

 

Der Kreis Coesfeld als Kommunalaufsicht hat mit Verfügung vom 12.04.2019 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Haushaltssatzung 2019 und deren sofortige Bekanntmachung geltend gemacht werden.

 

Die Verfügung wurde seitens des Kreises mit folgendem Hinweis versehen:

 

„Trotz und gerade wegen der durch die Netzübertragung ermöglichten guten Finanzlage der Gemeinde Nordkirchen ist weiter eine maßvolle und vorausschauende Haushaltsplanung notwendig, um auch für die Zukunft gut aufgestellt zu bleiben. Mit der Planung der Überschüsse für die Jahre 2020 bis 2022 beschreiten Sie einen guten Weg und können so das Eigenkapital weiter stärken.“

 

 

2.    Verlegung der Förderschule

 

Herr Bergmann berichtet über den Ratsbeschluss der Stadt Lüdinghausen vom 11.04.2019 (Top 9, Vorlage: FB 4/702/2019) hinsichtlich der Verlegung der Förderschule von Lüdinghausen nach Nottuln und regt an, den Ratsbeschluss zu unterstützen und eine entsprechende Mitteilung an den Kreis zu senden.

Es soll von der Gemeinde ein Signal über die Unzufriedenheit darüber gegeben werden, dass die Verlegung der Förderschule beschlossen wurde, obwohl das Schulentwicklungskonzept für Förderschulen noch nicht abgeschlossen wurde.

 

Rückfragen der Ratsmitglieder werden beantwortet.

 

 

3.    Mobilfunkversorgung

 

Die Mobilfunkversorgung in den Orten Südkirchen und Nordkirchen und auf der Strecke zwischen Südkirchen und Nordkirchen ist nicht optimal. Damit diese Funklöcher geschlossen werden können, hat es Gespräche mit der Telekom gegeben um einen geeigneten Standplatz für einen Mobilfunkmast zu finden. Nachdem verschiedene Standorte geprüft wurden, kommt ein Standort am Sportplatz in Südkirchen in Frage. Die funktechnische Betrachtung steht allerdings noch aus.

Der SV Südkirchen wurde informiert. Der geschäftsführende Vorstand hat keine Bedenken geäußert.