Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

A)    Der Ausschuss für Bauen und Planung beschließt die Abwägungsvorschläge zu den in der Anlage zur Vorlage enthaltenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 I BauGB eingegangenen sind.

Der Ausschuss für Bauen und Planung beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gem. § 3 II und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 II BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

B)    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 27.09.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen vergrößerten Geltungsbereich entsprechend dem beiliegenden Übersichtsplan.

 


Nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Bergmann stellt Herr Klaas den Sachverhalt vor.

Er weist darauf hin, dass der bisherige Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018 bestehen bleibt und für die neu erworbene Fläche erweitert wird.

 

Bezugnehmend auf die eingegangenen Stellungnahmen erklärt Herr Klaas, dass, bei Zustimmung des Rates, die Einwände zum Schallschutz und anderen Themen in der genaueren Planung berücksichtigt werden.

 

Als nächster Schritt soll zunächst die konkretere Planung des Betriebs abgewartet werden.

 

Weitere Rückfragen zum Vorhaben des Stahlbaubetriebs Wierling werden von Herr Klaas beantwortet.

 


Abstimmungsergebnis: 25:00:00 (J:N:E)