Der Rat nimmt die aus der der Einladung beigefügten Liste ersichtlichen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 3.035.846 € gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2018 in das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis. Die durch die Übertragungen resultierenden Änderungen in den Finanzplänen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.

 


Nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Bergmann verweist Herr Tönning auf die ausführlichen Beratungen im HFA und fasst die geplanten Investitionen und die damit verbundenen Ermächtigungsübertragungen zusammen.

Er betont, dass im Haushalt für 2018 die Investitionen über Kredite gedeckt werden sollten, sie jetzt aber aus eigenen Mitteln finanziert werden können.