Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

 

Der Kreis Coesfeld als Kommunalaufsicht hat mit Verfügung vom 12.04.2019 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Haushaltssatzung 2019 und deren sofortige Bekanntmachung geltend gemacht werden.

 

Die Verfügung wurde seitens des Kreises mit folgendem Hinweis versehen:

 

„Trotz und gerade wegen der durch die Netzübertragung ermöglichten guten Finanzlage der Gemeinde Nordkirchen ist weiter eine maßvolle und vorausschauende Haushaltsplanung notwendig, um auch für die Zukunft gut aufgestellt zu bleiben. Mit der Planung der Überschüsse für die Jahre 2020 bis 2022 beschreiten Sie einen guten Weg und können so das Eigenkapital weiter stärken.“