Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den generellen Bedarf an kleinen Häusern zu ermitteln und je nach Bedarf Flächen für „kleine Einfamilienhäuser“, sog. „Tiny Häuser“, in zukünftigen Bebauungsplänen auszuweisen.

 

 


Herr Lübbert führt aus, dass in anderen Kommunen bspw. der Stadt Dortmund Flächen zur Verfügung gestellt und bauplanungsrechtlich gesichert wurden, um die Tiny-Einfamilienhäuser errichten zu können. Die UWG halte diesen Ansatz auf unserem Gemeindegebiet für ebenfalls realistisch und sinnvoll. Die Tiny-Einfamilienhäuser stellen eine attraktive Alternative zu den konventionellen Wohnformen dar.

 

Herr T. Quante für die CDU hält den Antrag für sinnvoll. Es müsse überlegt werden, ob diese neue Wohnform auf Erbpachtgrundstücken realisierbar wären, um kleineren Haushalten mit geringem Einkommen auch die Möglichkeit zu bieten, attraktiv zu wohnen.

 

Herr Stierl für die SPD schließt sich der Äußerung von Herrn T. Quante an und ergänzt, dass die Schaffung von kleineren Wohneinheiten immer wichtiger wird. Die Verwaltung wird gebeten, diese Möglichkeit der alternativen Wohnform in den zukünftigen Bebauungsplänen, außer dem aktuellen Baugebiet „Wohr“ – aufzunehmen.

 

Herr Winke erklärt, dass sich diese Art von Gebäuden bereits in den 70er Jahren etabliert habe.

 

Dem schließt sich Herr Geiser an und ergänzt, dass diese Wohnform bereits in der Historie deutlich öfter vorkam und dieser Aspekt anlässlich der anstehenden 1000 Jahr Feier der Gemeinde Nordkirchen aufgenommen werden könnte.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)