Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

A)    Der Ausschuss für Bauen und Planung beschließt die Abwägungsvorschläge zu den in der Anlage enthaltenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 I BauGB eingegangenen sind.

Der Ausschuss für Bauen und Planung beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gem. § 3 II und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 II BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

B)    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 27.09.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen vergrößerten Geltungsbereich entsprechend dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Herr Klaas erklärt, dass im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Stahlbaubetrieb Wierling“ der Geltungsbereich vergrößert werden soll. Die geplante Betriebserweiterung ist regionalplanerisch gesichert für den bestehenden Betrieb.

 

Im weiteren Verfahren werde u.a. die Frage geklärt, welche aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen der Gewerbebetrieb schaffen muss, um eine nachbarverträgliche Situation zu schaffen.

 

Auf die Frage von Herrn Lübbert, ob die südlich der „Magdheide“ gelegene Ackerfläche auch noch Gewerbefläche sei, erklärt Herr Klaas, dass das Verfahren hierzu nicht beendet wurde, da die Grundstückverhandlungen zwischen Gewerbetreibenden und Eigentümer zu keinem positiven Ergebnis geführt haben.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)