Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Werner Straße“ im Ortsteil Capelle.

 

Das Verfahren findet im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB statt.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass neben der Ausweisung von neuen Baugebieten ein Hauptaugenmerk auf Nachverdichtung zu legen sei. Die vorliegende Bauleitplanung rührt aus der Absicht, im Zentrum von Capelle in den rückwärtigen Bereichen von zwei Grundstücken ein Doppelhaus mit insgesamt 4 Wohneinheiten zu schaffen.

 

Herr Klaas erläutert die inhaltlichen Änderungsabsichten.

 

Herr C. Quante bemerkt, dass in einer der letzten Sitzungen des Ausschusses über eine einvernehmliche Einigung ohne Bebauungsplanänderung diskutiert wurde.

 

Herr Klaas erklärt, dass der Kreis Coesfeld damals lediglich eine Zufahrt von 3 Meter Breite über den vorhandenen Grünstreifen erlaubt hat. Hierüber hätte dann der komplette Erschließungsverkehr für das Doppelhaus stattfinden sollen. Nach internen Gesprächen der Grundstückseigentümer / Bauherren wurde der Wunsch geäußert, zwei getrennte Zufahrten zu den jeweiligen Doppelhaushälften zu planen. Diese Möglichkeit der Erschließung ist nur möglich, wenn die entsprechenden Grünflächen zu Verkehrsflächen umgewidmet werden.

 

Herr Stierl für die SPD spricht sich für die Änderung des Bebauungsplanes aus. An dieser Stelle ist eine maßvolle Nachverdichtung absolut sinnvoll.

 

Frau Wellmann für die CDU begrüßt die Planung. Zwei Eigentümer haben sich hier geeinigt und eine sinnvolle Planung aufgestellt. Die geringen Nachverdichtungspotentiale sollten unterschützt werden.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)