Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung der Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche nördlich der Capeller Straße im Ortsteil Südkirchen und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ nach § 2 des Baugesetzbuches.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass die Nachfrage an Baugrundstücken nach wie vor sehr hoch ist. Daher hat die Verwaltung bereits den Auftrag erhalten, in allen drei Ortsteilen weiterhin Wohnbauflächen auszuweisen.

 

Für den Ortsteil Südkirchen soll zunächst eine Fläche von etwa 4 Hektar als Baugebiet ausgewiesen werden. Es handelt sich hierbei um eine Fläche nordöstlich des Ortsteiles Südkirchen im Bereich Capeller Straße / Münsterstraße / Holtweg.

 

Herr Klaas erläutert die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen anhand eines Konzeptentwurfes.

 

Auf die Frage von Herrn T. Quante, ob eine Zufahrt des Baugebietes aus Richtung Norden erfolgen soll, verneint dies Herr Klaas für den ersten Abschnitt. Später sei das aber denkbar bei Fortschreiten der Bebauung.

 

Frau Spräner spricht sich dafür aus, diesen Teilbereich von 4 Hektar als Abschluss der Wohnbauentwicklung im Ortsteil Südkirchen darzustellen.

 

Herr Steinhoff begrüßt die Planung und stellt klar, dass es sich zunächst um den Einleitungsbeschluss zum Verfahren handelt und über inhaltliche Themen in den nächsten Wochen und Monaten diskutiert werden kann.

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:01 (J:N:E)