7.1.    Zentrale Vergabestelle

 

Im Zuge der Einführung digitalen Arbeitens auch im Bereich der Vergabe von Bau- und Lieferleistungen möchte die Gemeinde Nordkirchen sich der Zentralen Vergabestelle der Stadt Lüdinghausen zusammen mit den Gemeinden Havixbeck und Nottuln anschließen. Ziel sind rechtssichere Ausschreibungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene, soweit erforderlich, bei günstigen Ergebnissen. Die nachzuweisenden Personalkosten der Stadt Lüdinghausen werden jeweils halbjährlich je nach Zahl der durchgeführten Ausschreibungen abgerechnet. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist noch zu schließen.

 

 

7.2.    Infoabend zur Nutzung der Sonnenenergie

 

Zusammen mit der Fa. Solartechnik Thomas Ebbes und in deren Räumen an der Ferdinand-Kortmann-Straße 5 wird am Montag, 18.03.2019, ab 19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung über die aktuellen Möglichkeiten der Solarenergienutzung durchgeführt. Dabei werden auch die heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Selbstnutzung des Stromes und die Einspeisung in das öffentliche Netz beleuchtet.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

 

 

7.3.    Umsetzung des Sportstättenkonzeptes

 

Nachdem die Baumaßnahme „Kunstrasenplatz Südkirchen“ auf einem guten Weg ist, wurde mit dem Vorstand des FC Nordkirchen ein nächster Gesprächstermin für die in Nordkirchen beabsichtigten Maßnahmen für den 21.03.2019 vereinbart.

 

 

7.4.    Genehmigung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Mit Schreiben vom 14.01.2019 hat die Gemeinde Nordkirchen die Bezirksregierung Münster um Genehmigung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gebeten. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Umwidmung der landwirtschaftlichen Fläche östlich der Johann-Conrad-Schlaun-Schule zur Hotel- und Hochschulfläche.

 

Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 26.02.2019 die 21. Änderung des FNP genehmigt. Damit wurde die erste planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Hotels und eines Hochschul-Campus geschafft. Die zweite Stufe wird die Aufstellung des Bebauungsplanes sein, der verbindliche Vorgaben und Festsetzungen zu den einzelnen Bauvorhaben trifft. Hier wird die Verwaltung in einer der nächsten Bauausschusssitzungen konkretere Planungen vorstellen.