Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 02

Beschlussvorschlag:

 

Im Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Stellen nach § 4 Abs. 1 BauGB, auf der Basis der vorherigen Festlegungen, beschlossen.

 

 


Herr Klaas erklärt die Sitzungsvorlage und fasst zusammen, dass im Rahmen der Entwicklung dieses Baugebietes nun vier konkrete Planungsinhalte zu entscheiden sind.

 

1)    Am westlichen Rand des Baugebietes zwischen bestehender Bebauung an der Steinstraße und neu geplanter Bebauung verläuft eine Gasleitung. Hierzu gibt es drei Lösungsalternativen:

a)    Anlegen eines 4 Meter breiten Fuß- und Radweges über der Gasleitung

b)    Anlegen eines 4 Meter breiten Grünstreifens / einer Blühwiese

c)    Verlegung der Gasleitung in die noch zu errichtende Erschließungsstraße, wobei die Gemeinde die Kosten zu tragen hat

 

Einige Capeller Bürgerinnen und Bürger, überwiegend an der Stichstraße wohnend, äußerten schriftlich den Wunsch, einen 4 Meter breiten Grünstreifen anlegen zu lassen anstatt des Fußweges.

 

2)    Die bis zu 6 geplanten Mehrfamilienhäuser sollen im Zentrum des Baugebietes entstehen in unmittelbarer Nähe zur öffentlichen Grünfläche.

 

3)    Die Gestaltungsvorgaben, insbesondere der Dacheindeckung, der Außenwandflächen, der Geschossigkeit und der Einfriedungen sollen sich an den bisherigen Vorgaben der aktuellen Baugebiete orientieren.

 

4)    Eine zusätzliche Entscheidung bittet Herr Klaas zur Frage, ob im Nordwesten des Plangebietes jeweils ca. 4-8 Meter an die jeweiligen Grundstückseigentümer der vorhandenen Bebauung in der „Vogelrute“ veräußert werden sollen. Grund für das Angebot ist der 40 Jahre alte Bebauungsplan „Ichterloher Weg“, der den östlich gelegenen Acker  einbezogen hat und im Grunde Gartenflächen ermöglichen sollte. Hier kam es tatsächlich jedoch nie zu einer Grundstücksveräußerung. Das bedeutet, dass die vorhandenen Häuser nur einen 3 Meter breiten Abstand zur Grundstücksgrenze besitzen. Um Gartenflächen realisieren zu können, soll den Eigentümern ein Flächenstreifen von 4-8 Meter angeboten werden.

 

Herr Tönning schätzt zu 1c), dass die Verlegung der Gasleitung ca. 120.000 € kosten werde.

 

Herr Stierl erklärt für die SPD-Fraktion grundsätzlich, dass ihre Entscheidungen auch von den direkten Anwohnern abhängig gemacht werden. Daher werde man zu 1) dem Wunsch der Anwohner folgen und sich für die Schaffung eines 4 Meter breiten Grünstreifens aussprechen.

 

Den Vorschlägen 2) und 3) werde gefolgt.

 

Eine Veräußerung der Grundstücksflächen nach 4) ist bis zu 6 Meter in Ordnung.

 

Herr Pieper erklärt für die CDU, dass Themen wie Grundstückszuschnitte, -preise und –verhandlungen im nicht öffentlichen Teil zu behandeln sind. Des Weiteren sei ihm zugetragen worden, dass die SPD Kontakt zu Anwohnern aus der Vogelrute suche und mit diesen über Grundstückspreise spreche. Das sei aus seiner Sicht Aufgabe der Verwaltung.

 

Herr Albin pflichtet Herrn Pieper bei. Dies sei nicht vereinbar mit der Geschäftsordnung der Ausschüsse und des Rates.

 

Herr Stierl widerspricht und erklärt, dass man in keiner Weise Gespräche im Namen der Gemeinde geführt habe. Es werde nun hier falsch dargestellt. Es wurden Gespräche mit den angesprochenen Eigentümern geführt, um deren Belange auch zu hören.

 

Herr Albin erklärt, dass bevor mit einzelnen Eigentümern über Flächen und Preise gesprochen werde, allgemeine Zahlen zu Erschließungskosten und zu Grundstückspreisen ermittelt werden müssen.

 

Herr Geiser ergänzt, dass das Vorgehen einzelner Ausschussmitglieder nicht mit deren Mandat vereinbar sei.

 

Herr Stierl stellt klar, dass hier Tatsachen verdreht werden und es nicht der Realität entspreche. Die SPD würde sich nicht anmaßen, mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt über Grundstückspreise zu sprechen.

 

Herr Janke ergänzt, dass die Mandatsträger selbstverständlich für die Bürgerinnen und Bürger ein offenes Ohr haben und deren Wünsche und Anregungen auch respektieren sollten.

 

Herr T. Quante erklärt für die CDU zu 1), dass die Gasleitung von der vorhandenen Stelle im Westen in die neue Erschließungsstraße verlegt werden sollte. Den Kosten der Verlegung sind die höheren Einnahmen aus der Grundstücksveräußerung entgegenzusetzen. Die Flächen werden jeweils den neuen Grundstückseigentümern zu den noch festzulegenden Grundstückspreisen zu veräußern sein.

 

Dem Vorschlag 2) könne gefolgt werden.

 

Zu 3) ergänzt Herr T. Quante, dass reine Steinbeete in Vorgärten ausgeschlossen werden sollen oder zumindest prozentual reguliert werden. Die Zäune und Hecken dürfen zu den öffentlichen Verkehrsflächen eine geringe und noch zu festzulegende Höhe nicht überschreiten. Die gestalterischen Vorgaben zu Dacheindeckung und zu Außenwandflächen sollen sich an „Große Feld III“ orientieren. Die Bauhöhe der Baukörper soll stufenweise je Quartier reguliert werden.

 

Zu 4) erklärt Herr T. Quante, dass ein 6 Meter breiter Streifen veräußert werden sollte.

 

Herr Albin spricht sich dafür aus, den 4 Meter breiten Grünstreifen über der Gasleitung anzulegen, um den erforderlichen ökologischen Ausgleich direkt vor Ort schaffen zu können. Hier würden einige Ökopunkte gewonnen werden können.

 

Frau Spräner stimmt Herrn Albin zu und ergänzt, dass Obstbäume gepflanzt werden sollten. Die Grünfläche dient der Artenvielfalt und verringere das weitere Bienensterben. Die Anzahl der Mehrfamilienhäuser sollte erhöht werden, da ein großer Bedarf an kleineren Wohnungen besteht. Es werde im Laufe des Planverfahrens ein Grünordnungsplan erstellt werden müssen. Dieser sei zwingend umzusetzen.

 

Herr Steinhoff fasst zusammen, dass die Grundzüge der Planung bis auf die Anlegung eines Fußweges / Grünstreifens von allen Fraktionen mitgetragen werden.

 

Herr Geiser für die CDU erklärt, dass der Schwerpunkt eines solchen Baugebietes immer auf der Errichtung von Einfamilienhäusern liege. Doppelhäuser sind selbstverständlich auch möglich. Die Größe der Mehrfamilienhäuser sollte durch Begrenzung der Wohneinheiten reguliert werden.

 

Auf die Frage von Herrn T. Quante, ob überhaupt Bäume auf einer Grünwiese gepflanzt werden dürfen, wenn eine Gasleitung darunter verläuft, erklärt Herr Klaas, dass die Bäume für den Fall eines Schadens der Gasleitung dann gefällt werden müssen, es aber grundsätzlich möglich wäre.

 

Es werden weitere Fragen zu einzelnen Planungsinhalten gestellt, die von Herrn Bergmann und Herrn Klaas beantwortet werden.

 

Herr Lübbert fasst zusammen, dass nun über die 4 von Herrn Klaas vorgestellten Alternativen abgestimmt werden soll.

 

1)     Die Gasleitung soll in die neue Erschließungsstraße des Baugebietes „Wohr“ verlegt werden.

 

Abstimmung: 08:07:01 (J:N:E)

 

 

Somit soll die Verwaltung den Planentwurf in der Hinsicht ändern, dass die vorhandene Gasleitung in die Erschließungsstraße verlegt wird. Eine Grünfläche bzw. ein Fuß- und Radweg entfällt somit zwischen Steinstraße und Baugebiet „Wohr“.

 

2)     Die bis zu 6 geplanten Mehrfamilienhäuser sollen im Zentrum des Baugebietes entstehen in unmittelbarer Nähe zur öffentlichen Grünfläche.

 

Abstimmung: 16:00:00 (J:N:E)

 

 

3)     Die Gestaltungsvorgaben, insbesondere der Dacheindeckung, der Außenwandflächen, der Geschossigkeit und der Einfriedungen sollen sich an den bisherigen Vorgaben in den aktuellen Baugebieten orientieren – insbesondere an das Baugebiet „Große Feld III“.

 

Abstimmung: 16:00:00 (J:N:E)

 

 

4)     Über den möglichen Verkauf der Grundstücke soll im nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung beraten und entschieden werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:02 (J:N:E)