Zum Thema Dorfgemeinschaftshaus sind an Herrn Lunemann zwei Fragen von Bürgern herangetragen worden:

1.     Ob es bereits eine Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus gebe und

2.     was der Dorfverein mit der Terminvergabe für das Dorfgemeinschaftshaus zu tun habe.

 

Zur ersten Frage antwortet Herr Bergmann, dass eine Benutzungsordnung noch nicht aufgestellt sei, da das Dorfgemeinschaftshaus noch nicht nutzungsfähig sei. Man habe allerdings Gespräche mit dem Heimatverein geführt, um die Nutzung von Heimathaus und Dorfgemeinschaftshaus abzustimmen. Auch könne jeder Verein sich jederzeit bei der Gemeinde melden, der an einer Nutzung im Dorfgemeinschaftshaus interessiert sei. Nach Zusammentragen dieser Interessensbekundungen werde eine Benutzungsordnung erarbeitet und der Politik vorgestellt werden.

 

Herr Stierl erläutert, dass in der Versammlung des Dorfvereines darauf hingewiesen wurde, dass Bedarfe der Nutzung im Dorfgemeinschaftshaus bei der Verwaltung angemeldet werden sollten. Dass eine Terminvergabe seitens des Dorfvereins erfolgen solle, wäre zu keiner Zeit gesagt oder beabsichtigt worden.